MOZ, Nummer 50
März
1990
Tragödie im Transkaukasus:

Aserbaidschaner gegen Armenier gegen Russen

Was sich heute zwischen Aserbeidschanern und Armeniern jenseits des Kaukasus abspielt, ist für manche ein Blick in die Zukunft des gesamten sowjetischen Imperiums. Schon spüren auch Moskauer Juden etwas von der Pogromstimmung, die die fanatisierte Pamjat-Bewegung in der sowjetischen Hauptstadt verbreitet.

Wenn die soziale Frage diskreditiert ist, beginnt der Nationalismus offene gesellschaftspolitische Probleme vermeintlich zu lösen. Gepaart mit einer ökonomischen Krise, wie sie sich in der Sowjetunion von Woche zu Woche zuspitzt, explodieren nationalistische Gefühle und führen zum Bürgerkrieg.

Um einen Einblick zu bekommen, wie die aktuelle Situation in der UdSSR selbst analysiert wird, übernimmt die MONATSZEITUNG den folgenden Beitrag aus der Moskauer Wochenzeitschrift „Neue Zeit“ mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.

Soldaten haben eine Ruhepause
Bild: Nowosti / APN

Das Prinzip des multinationalen Einvernehmens, das sich auf die frühere Ideologie stützte, ist, wie sich erweist, nicht fester als diese Ideologie selbst. Ein neues Niveau der supranationalen Beziehungen und Werte, das an die Stelle des eingebüßten Einvernehmens treten könnte, ist noch nicht erzielt.

In der UdSSR war das russische Volk aus historischen Gründen der Vermittler zwischen den ethnischen Gruppen. Aber unter den veränderten Bedingungen nimmt dieses Volk, das unter den sozialpolitischen Experimenten nicht weniger als die anderen gelitten hat, nicht den Platz eines Garanten, sondern eines Beschuldigten ein. Ihm wird die ganze Schuld für die Verbrechen und Schlappen der Jahrzehnte vor der Perestroika zugeschoben, was objektiv und subjektiv die Ausübung seiner früheren Funktion unmöglich macht. Da es selbstverständlich auch keinen anderen Garanten des Bürgerfriedens zwischen den Völkern unseres Landes gibt, werden scharfe ethnische Zusammenstöße praktisch unvermeidlich. Angesichts dieses Umstandes muß die oberste Macht auf jede Äußerung der Gewaltanwendung gegenüber jeder ethnischen Gruppe besonders hellhörig, rasch und adäquat reagieren. Die Wahrung des Einvernehmens zwischen den Völkern ist eine Pflicht, die sich aus der Natur eines multinationalen Staates ergibt. Ohne die Erfüllung dieser Pflicht verliert er im wesentlichen seinen Sinn und löst sich im Grunde auf.

Die ethnokratische, auf die Herrschaft der eigenen Ethnie bezogene Idee hat sich, ohne an ihrem Ursprung die nötige politische Bewertung erhalten zu haben, schon vom Baltikum bis Mittelasien entfaltet. Sie spaltet die Menschen, sät Feindschaft und führt zu blutigen Dramen.

Ihren tragischen Höhepunkt erreicht diese destruktive Entwicklung gegenwärtig im Kaukasus, vor allem in Nagorny Karabach, Armenien und Aserbeidschan. Allabendlich warten wir auf die Frontberichte aus diesen Gebieten.

Hat der Krieg schon begonnen?

Die ethnischen Widersprüche in Nagorny Karabach und den aserbeidschanischen Gebieten wie auch die sporadischen Gewaltausbrüche dort haben ihre Geschichte. Uns kommt es jedoch darauf an, den Augenblick des Ausbruchs einer massierten Gewalt, die als Instrument zur Lösung des Problems hingestellt wird, zu fixieren und zu analysieren.

Ein solcher Gewaltausbruch als „Schöpfertum der Massen“ waren die Ereignisse in Sumgait. [1] Sie wurden bei uns weder genügend beleuchtet, noch erhielten sie eine adäquate politische und sogar kriminologische Bewertung. Deshalb verblaßten die staatlichen Institutionen im Bewußtsein der Völker beider Republiken bald als Garanten der persönlichen Sicherheit.

Im November und Dezember 1988 beschleunigte sich dieser Prozeß noch, weil die Aserbeidschaner massenhaft von armenischem Boden vertrieben wurden und weil parallel dazu Armenier wegen eines angedrohten neuen „Sumgait“ aus Aserbeidschan abwanderten. Da die Massengewalt in Sumgait keine gebührende Wertung erhalten hatte, wurde auch der Auszug der Flüchtlinge im Einklang mit der Taktik der Regierung verschwiegen. Das Problem der Flüchtlinge (ihre Zahl hat innerhalb kürzester Zeit fast 300.000 erreicht) wurde nicht vom Standpunkt seines destabilisierenden, explosiven Potentials eingeschätzt.

Gerade das Problem der Flüchtlinge stand im Mittelpunkt des späteren Konflikts, bedingte seine krasse Ideologisierung und beschleunigte das Ausreifen der ethnokratischen Idee sowohl in Armenien als auch in Aserbeidschan. Denn die Idee „hat ihr Objekt gewonnen“: die Hunderttausenden Flüchtlinge, die ethnische Gewalt erfahren haben.

Neue politische Kräfte

Die ethnokratischen Ideen einerseits und fast eine halbe Million Menschen andererseits, die aus ihrem normalen sozialen Leben geschleudert wurden, mußten notwendigerweise neue handelnde Personen und neue Kräfte in den realen politischen Prozeß einbeziehen.

Diese Kräfte sind heute die „Armenische Gesamtnationale Bewegung“ und die „Volksfront Aserbeidschan“. Da sie jedoch auf gesamtstaatlicher Ebene keine politische Anerkennung fanden, sind sie weder ein staatlich-verantwortliches Subjekt der Politik noch auch nur Objekt seitens der Regierung.

Es war schon lange klar, daß der Dialog unter ihrer Teilnahme die einzig mögliche Form der politischen Beilegung des Konflikts wäre, aber nach wie vor gaben die örtlichen Regierungen ihre Weisungen nur den offiziellen Machtstrukturen. Sie taten, als bemerkten sie nicht den wachsenden Einfluß der neuen politischen Kräfte, betrachteten sie nicht als konstruktives und konsensfähiges Element des Prozesses, schalteten sie jedoch auch nicht als eventuell destruktives Element aus diesem Prozeß aus.

In der Ideologie dieser beiden radikalen Strukturen formte sich neben dem schon gewohnten ‚Feindbild‘, dem benachbarten Volk, bald ein weiteres, in Form des Staates selbst. So wurde der Staat Zielscheibe der von ihnen ausgeübten Gewalt. Die Ziele dieser Strategie traten ebenso rasch wie deutlich zutage: Diskreditierung der verfassungsmässigen Machtstrukturen (Armee, Innenministerium), nicht nur um ihre Handlungsfähigkeit zu lähmen, sondern auch um ihnen die Verantwortung für das immer ausgiebiger fließende Blut zuzuschreiben. Die Ereignisse vom 9. April in Tbilissi [2] bilden einen Markstein auf diesem Weg.

Das Tbilissi-Syndrom

Die wenig objektive, in vieler Hinsicht einseitige Information und der Wunsch, um jeden Preis einen für alle passenden „politischen Verantwortlichen“ zu finden, führten dazu, daß im gesellschaftlichen Bewußtsein der Staat selbst, vor allem seine Armee, zum einzigen Schuldigen an der Tragödie stilisiert wurde.

Die Folgen ließen nicht auf sich warten, Armee und Innenministerium — früher Garanten der öffentlichen Sicherheit — verwandelten sich in um ihre Rüstung und Mobilität gebrachte Beobachter der Geschehnisse, was sich während der Ereignisse in Fergana [3] besonders kraß zeigte. Schon das Auftauchen solcher wehrloser Zeugen, die folglich der Gewalt ausgesetzt waren, vernichtete im Bewußtsein der Bewohner der Konfliktzonen die noch blaß schimmernde Hoffnung auf den Staat als den Garanten der Sicherheit des Individuums. Mehr noch: Das Vakuum wurde prompt durch die „National-Radikalen“ gefüllt, und die Bevölkerung dieser Gebiete folgte ihnen in allem, was die schmähliche Behandlung der Armee anging.

So hatten die Soldaten in Stepanakert, die eine „lebendige Mauer“ zwischen den Konfliktparteien bildeten, in ihren provisorischen Unterkünften kein Wasser, ihre Räume wurden nicht beheizt. Aus irgendeinem Grund tangierte das niemanden, auch nicht die Volksdeputierten, die sich zu den Prinzipien des Schutzes der Menschenrechte bekennen. Dabei sind die Soldaten ebenfalls unsere Kinder und übrigens auch Bürger unseres Landes. Deshalb müssen sie ihre Pflicht, wenn der Staat sie dazu auffordert, in einer entsprechenden moralischen Atmosphäre erfüllen, ihr Leben muß ebenfalls geschützt sein, zumindest durch das Recht auf Notwehr.

Sie mußten jedoch ihre Pflicht ohne Waffen erfüllen, während die „umgestülpte Glasnost“ sie in einem hysterischen Taumel weiter entehrte. Hier nur einige Beispiele.

Kurz vor dem Ausbruch in Baku geriet eine Kolonne von Bussen, die Aserbeidschaner in Begleitung von Offiziersschülern aus der Milizschule Krasnojarsk beförderte, in einen Hinterhalt am Rande von Stepanakert. Das Kraftfahrzeug der Offiziersschüler wurde von einem Molotow-Cocktail in Brand gesetzt, auf die anderen Busse und die Soldaten wurde geschossen. Ein Offiziersschüler antwortete zuerst mit einem Warnschuß, dann mit scharfem Feuer. Ein Angreifer wurde getötet, drei weitere verwundet. Die Offiziersschüler erfüllten einen realen, ihnen erteilten Auftrag: Busse mit Zivilbevölkerung zu bewachen.

Aber die öffentliche Reaktion war verblüffend. In Moskau schwenkte man bei einer Demonstration die Losung: „Erschießung friedlicher Einwohner von Stepanakert = Bluttaten in Timisoara“.

Während der Herbsttagung des Obersten Sowjets der UdSSR wurde ein ähnlicher Vorfall in Stepanakert bei einer Pressekonferenz für ausländische Journalisten in der ständigen Vertretung der armenischen SSR in Moskau aufgegriffen. Die Rede war von Bestialitäten der Militärs gegenüber Zivilisten in Stepanakert.

Die Folgen einer solchen einseitigen Glasnost sind katastrophal, denn das Fehlen einer emotionslosen, objektiven und präzisen Information über das Handeln aller am Konflikt Beteiligten, das Ausklammern der Armee aus dem Dialog als einer Seite, die der notorische Schuldträger sei, führen unausweichlich zur unterbewußten „Ethisierung“ einer der Konfliktparteien. Das gesellschaftliche Bewußtsein arbeitet dann beharrlich an der Frage, welche von ihnen im Zusammenstoß mehr ‚recht hat‘. Hierbei wird gleichsam als selbstverständlich angenommen, daß beide Parteien in der Kollision mit Armee und Rechtsschutzkräften sowieso ‚recht haben‘. Unbeachtet bleibt das Wichtigste: daß Gewalt ein zum Himmel schreiender Verstoß gegen die Bürgerrechte des Individuums ist.

Im November und Dezember 1988 spitzte sich der Konflikt in Nagorny Karabach, Armenien und Aserbeidschan besonders zu, rund 300.000 Menschen wurden in wenigen Tagen zu Flüchtlingen. Eine außerordentliche Situation war nicht zu bestreiten. Die gesellschaftliche Labilität, die durch das entsetzliche Erdbeben ausgelöst wurde, erlaubte und erforderte sogar schon im Januar und Februar 1989 die Einführung des Ausnahmezustandes. In der Regel wird er über Gebiete mit großen Naturkatastrophen verhängt, um die Bevölkerung vor Raubüberfällen zu schützen. Das wurde nicht getan.

Fast gleichzeitig setzte man das Komitee für Sonderverwaltung von Nagorny Karabach ein, aber auch dieses Komitee erhielt nicht die notwendigen ausserordentlichen Rechte. Infolge dessen wurde das Herz des Konflikts, Nagorny Karabach, nicht etwa aktiv behandelt, sondern lediglich einer Psychotherapie ausgesetzt. Um den Preis großer Anstrengungen konnte das Komitee ein labiles politisches Gleichgewicht erreichen, dadurch lieferte es sich jedoch den Radikalen auf beiden Seiten aus.

Mehr noch, die Tatsache, daß das Komitee keine außerordentlichen Befugnisse hatte, führte zum „Straßenbahn- und Eisenbahnterror“ und zur Blockade Nagorny Karabachs durch Aserbeidschan und Nachitschewans durch Armenien.

Die Auflösung des Sonderkomitees komplizierte die Situation noch mehr, denn der Staat als Ganzes, als selbständiges Subjekt in Gestalt des Komitees verließ die Konfliktzone gänzlich.

Konflikt oder Blutbad?

Erfahrungen der ganzen Weltgeschichte lassen den Schluß zu, daß in unserem Land seit Monaten ethnische Kriegshandlungen im Gange und nur gerade noch nicht regulär sind. Eingesetzt werden Hubschrauber, Kampftechnik und ein ganzer Katalog von Handfeuerwaffen.

Es handelt sich jedoch nicht nur um einen Krieg zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen, sondern auch um einen Krieg gegen den Staat als Ganzes. Die Schleifung eines Teils der Staatsgrenze, der Waffenraub, die Geiselnahme, die Demolierung der Räumlichkeiten von Rayonabteilungen des Innenministeriums in Armenien und Aserbeidschan, die Kampfhandlungen gegen Einheiten der Armee, des Innenministeriums und des KGB berechtigen zu dieser Einschätzung.

Den Hintergrund all dieser Ereignisse bildet eine unerklärliche Kluft zwischen den Ausmaßen der Gewalt und dem Maß der Verantwortung dafür.

„Erwachsene Männer können ihre Angst nicht verbergen, wenn sie erzählen, wie vor wenigen Tagen vor dem Bahnhofsgebäude vier Menschen lebendigen Leibes verbrannt wurden.“ („Iswestija“).

„Vier Panzer wurden von einer Eisenbahnrampe weg gestohlen, und noch immer ist keine Untersuchung eingeleitet worden.“

Es ist völlig klar: Gegenwärtig müßte es nicht mehr der Ausnahmezustand sein, sondern der Kriegszustand auf dem Territorium beider Republiken und in Nagorny Karabach. Das Kriegsrecht sieht die Verantwortung für jeden Akt der Gewalt vor und bedeutet die Beseitigung von Herden, in denen Tausende gut bewaffnete Terroristen konzentriert sind. Diese Maßnahme ist notwendig, jetzt aber unmöglich. Denn sie verlangt sowohl ein paralleles politisches Vorgehen (vor allem einen Dialog unter Teilnahme aller am Prozeß beteiligten politischen Kräfte) als auch, sogar ganz besonders, ein entsprechendes psychologisches Klima. Dieses nun fehlt vollends, und die rührseligen Beschreibungen dessen, wie Militärs unter Gefahr für die eigene Familie Armenier verstecken, können das schwer angeschlagene Ansehen der Armee nicht mehr reparieren.

Die Situation entwickelt sich stürmisch und die Zivilbevölkerung von Armenien, Aserbeidschan und Nagorny Karabach muß sich entscheiden: Man kann nicht Schutz fordern und zugleich die Beschützer mit (verbalen und durchaus realen) Steinen bewerfen.

Die Soldaten, die sich auf den Weg machen, um, wie ihnen gesagt wird, ihre Pflicht zu erfüllen, haben das Recht auf das Gefühl, daß sie auch wirklich erwartet werden, daß ihre Kampfhandlungen durch politisches Vorgehen der Leitung der Republik und des ganzen Staates abgesichert werden.

Aber der Einsatz der Streitkräfte würde in der heutigen Situation unseres Erachtens den Konflikt nicht lösen, sondern die Katastrophe noch mehr eskalieren lassen. Die Entwicklung zeigt, daß die Armee aus dem Gebiet des zivilen Konflikts abziehen muß. Sie könnte höchstens, wenn man sich auf die Erfahrungen der UNO besinnt, als auseinanderführende, entflechtende Kraft agieren.

Es bedarf extraordinärer politischer Schritte. Einer davon könnte ein außerordentlicher Kongreß der Volksdeputierten der UdSSR sein. Das wäre um so angebrachter, als die beiden früheren Kongresse der Lösung der Fragen im Grunde aus dem Weg gegangen sind.

[1Sumgait: Am 1. März 1988 wurden in der vorwiegend von Aserbeidschanern bewohnten Stadt Sumgait 32 ArmenierInnen ermordet. Horden von Aserbeidschanern zogen durch die Stadt und verwüsteten hunderte Wohnungen, in denen sie ArmenierInnen vermuteten.

[2Tbilissi: In der Nacht vom 8. auf den 9. April 1989 schoß eine Einheit der Roten Armee in eine tausendköpfige Menge demonstrierender GeorgierInnen. Tagelang protestierten daraufhin in der Hauptstadt Tiflis (Tbilissi) Hunderttausende gegen das Vorgehen der Zentralgewalt, das 18 Tote und hunderte Verletzte gefordert hatte. Anlaß für die Demonstrationen war die Unabhängigkeitsbewegung in der autonomen Republik Abchasien.

[3Fergana: Im Mai 1989 kam es zu Pogromen im Fergana-Tal. 110 Mescheten, Angehörige einer turk-meschetischen Volksgruppe, wurden dabei von durch das ganze Tal ziehenden fanatisierten Usbeken getötet, mehr als tausend verletzt. Die Häuser ganzer Dörfer wurden niedergebrannt, zehntausende Mescheten flüchteten Richtung Norden.

Eine Nachricht, ein Kommentar?
Vorgeschaltete Moderation

Dieses Forum ist moderiert. Ihr Beitrag erscheint erst nach Freischaltung durch einen Administrator der Website.

Wer sind Sie?
Ihr Beitrag

Um einen Absatz einzufügen, lassen Sie einfach eine Zeile frei.

Hyperlink

(Wenn sich Ihr Beitrag auf einen Artikel im Internet oder auf eine Seite mit Zusatzinformationen bezieht, geben Sie hier bitte den Titel der Seite und ihre Adresse bzw. URL an.)