FORVM, No. 205/206
Januar
1971

Blinde Juristen sind besser

Zur Politologiedebatte in Österreich

Allen Anfeindungen zum Trotz setzt sich die Politologie durch. Sogar in Österreich. Zunächst und fürs erste in Salzburg. Hier haben Professoren verschiedenster Herkunft, allen voran René Marcic, an der Universität eine Atmosphäre der Öffnung zu schaffen verstanden: Die Errichtung der ersten Lehrkanzel an einer österreichischen Universität, die ausschließlich der politischen Wissenschaft gewidmet ist, steht an der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg unmittelbar bevor. Das Professorenkollegium hat als Ordinarius für diesen Lehrstuhl primo loco Norbert Leser vorgeschlagen. Norbert Leser, Jahrgang 1933, Autor mehrerer Bücher („Begegnung und Auftrag“, 1963; „Zwischen Reformismus und Bolschewismus“, 1968; ein Buch über das Wesen des Sozialismus erscheint 1971 bei Molden, englisch bei Weidenfeld und Nicolson), Redaktionsrnitglied des NF, hat in der politischen Theorie einen Namen von internationalem Rang. Er ist, was gerade für einen Österreicher selten ist, in kein Klischee zu pressen. Leser ist sowohl dem Traditionsstrom des österreichischen Katholizismus als auch dem Traditionsstrom des österreichischen Sozialismus verpflichtet. Er führt, wie kein zweiter, die Linie weiter, die August Maria Knoll und vor allem Ernst Karl Winter vorgezeichnet haben — den Weg des Methodendualismus, der ein in seinen konkreten Ausprägungen eher „konservativ“ geformtes Christentum mit einem politisch linken Engagement verbindet. Ebenso ist er derjenige, der das Gedankengut, das im Bereich der Wissenschaft Hans Kelsen und im Bereich der Politik Karl Renner geschaffen haben, weiterentwickelt. Die Schlagworte von der „linksliberalen Volkspartei“ und dem „skandinavischen Weg“, von Leser vor Jahren für eine reformierte SPÖ geprägt, kommen aus diesem undogmatischen, skeptischen und dennoch engagierten Denken.

Die Politische Wissenschaft kann nur in einem freien Staat gedeihen; denn sie fragt nach den Dingen, die von den Herrschaftsträgern lieber geheimgehalten werden. [1]

Nimmt man diesen Ausspruch Carl Joachim Friedrichs, eines der großen alten Männer der Politikwissenschaft, auch nur ein wenig ernst, dann ist es um die Freiheit in Österreich sehr schlecht bestellt; dann gelingt es hierzulande den Herrschaftsträgern mit großem Erfolg, ihre Praktiken geheimzuhalten.

Daß Friedrich nicht phantasiert, zeigen die Attacken, die in Österreich gegen die Politikwissenschaft geritten werden. Für die unter den österreichischen Professoren herrschende Stimmung ist die von Prof. Berthold Sutter, Graz, verfaßte „Denkschrift zur Frage der Errichtung einer Studienrichtung ‚Politologie im Rahmen der geisteswissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Studienrichtungen“ charakteristisch. [2]

Sutter und ein Großteil der Professoren sind gegen die Politikwissenschaft:

  • weil „gerade von den politologischen Instituten in Frankfurt und Berlin jene revolutionären Bewegungen ausgegangen sind, die weder im Interesse einer staatlichen Gesamtheit noch des wissenschaftlichen Fortschrittes liegen“;
  • weil „es für ‚Politologen‘ in Österreich keine realen Berufschancen geben wird“;
  • weil „in Wien die Studienrichtung ‚Politologie‘ — wie an anderen großen Hochschulen in Europa — zum Sammelbecken aller unruhigen und unausgegorenen studentischen und der von fern her manipulierten intellektuell-revolutionären Kräfte werden würde“.

Nicht nur die Professoren, auch so ehrwürdige Institutionen wie der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes marschieren mit Sutter im Gleichschritt. In einer am 29. April 1970 abgegebenen Stellungnahme zum „Entwurf eines Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen; Studienrichtung ‚Politische Wissenschaften‘“ sowie zur Denkschrift Professor Sutters schreibt der Verfassungsdienst:

Wenn man etwa den ... Entwurf eines Studienplanes der Politischen Wissenschaft an der Universität Salzburg betrachtet, sieht man deutlich genug, daß offenbar keine scharfe Grenze zwischen der empirischen Bewältigung des Gegenstandes und wertbetonten Überlegungen gezogen werden kann. Aus diesem Umstand ergibt sich auch die in der Denkschrift sehr zutreffend hervorgehobene Situation, wonach im Rahmen des politologischen Studiums leicht ein gewisser Unruheherd entstehen kann ... Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst hält grundsätzlich eine restriktive Behandlung der Bestrebungen nach Schaffung der Studienrichtung ‚Politologie‘ für richtig und unterstützt alle einschlägigen Ausführungen in der Denkschrift.

(Hervorhebungen im Original).

Daß hinter den Attacken gegen die Politikwissenschaft mehr stehen muß als die Sorge um Ruhe und Ordnung an den Universitäten, hat Ernst Fraenkel bereits überzeugend nachgewiesen: [3] Die gefürchteten „gewissen Unruheherde“ an den bundesdeutschen Universitäten haben mit der Etablierung der Politikwissenschaft ganz einfach nichts zu tun. In Berlin waren und sind Studenten der Germanistik und Romanistik führend an der Studentenbewegung beteiligt, anderswo beispielsweise Studenten der Theaterwissenschaft — und dennoch fällt niemandem in Österreich ein, die Germanistik, die Romanistik, die Theaterwissenschaft deshalb von den österreichischen Universitäten ausschließen zu wollen.

Ebensowenig hat das Argument, es gebe keinen gesellschaftlichen Bedarf an Politologen, mit der Wirklichkeit zu tun. Es ist geradezu Mode geworden, von politischer Bildung zu sprechen — wer denn, wenn nicht Politologen, sollte sich dieser Aufgabe annehmen? Aber offenkundig denkt man in Österreich, wenn man politische Bildung sagt, an Juristen. Die aus schlimmen Schülern brave Staatsbürger machen sollen.

Provinziell ist der Einwand, daß die methodischen Voraussetzungen der Politikwissenschaft nicht ausreichend geklärt seien. In der ganzen Welt ist die Politikwissenschaft eine eigenständige akademische Disziplin. In Österreich sind ihre Methoden angeblich noch nicht ausdiskutiert.

Hinter diesen Attacken gegen die Politikwissenschaft steht die nur teilweise reflektierte, nur teilweise bewußte Angst vor der Aufklärungsfunktion der Sozialwissenschaften im allgemeinen, der Politikwissenschaft im besonderen. Die Politikwissenschaft ist, wie die anderen Hauptdisziplinen der Sozialwissenschaften (Soziologie, Ökonomie), eine empirische Wissenschaft. Sie will gesellschaftliche Zusammenhänge erforschen und beschreiben. Sie stellt unangenehme Fragen und leuchtet in das Dunkel des politischen Prozesses, der Interessen in Macht umsetzt.

Vielleicht ist diese Aufklärungsfunktion der Politikwissenschaft in den bisher vorliegenden Entwürfen zu einer politologischen Studienordnung noch zuwenig akzentuiert. [4] So begrüBenswert grundsätzlich der noch unter Mock gestartete, unter Firnberg fortgesetzte Vorstoß des zuständigen Ministeriums ist, so positiv die von der Salzburger Institutsvertretung zur Diskussion gestellte Studienordnung beurteilt werden muß: Eine stärkere Betonung des sozialwissenschaftlichen, empirischen, daher aufklärerischen Charakters der Politikwissenschaft und eine gewisse Reduzierung mancher juristischer Akzente würde guttun.

So fordern beide Entwürfe erst für den zweiten Studienabschnitt eine „Vorprüfung aus Methoden der empirischen Sozialforschung“ — das wesentlichste Werkzeug des Politologen soll in der ersten Hälfte des Studiums nicht vermittelt werden. Wenn auch dem Verfassungsdienst gewiß zuzustimmen ist, wenn er in seiner Stellungnahme ausführt, „daß ein Studium der Politologie ohne gründliche Kenntnisse sowohl des österreichischen Verfassungsrechtes als auch der Verfassungsrechtslage in bestimmten ausländischen Staaten nicht als seriös bezeichnet werden kann“ — Pflichtübungen aus österreichischem Privatrecht und Zivilprozeß, aus österreichischem Strafrecht und Strafprozeß (so der von den rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten Wien, Graz, Salzburg und den philosophischen Fakultäten Wien und Salzburg ausgearbeitete Entwurf) verschieben aber doch das Schwergewicht allzusehr von der empirischen auf die juristisch-normative Ausrichtung.

Die meisten Angriffe auf die Politikwissenschaft kommen von den Juristen. Und das ist kein Zufall. Die Juristen fürchten um ihr Monopol. Damit ist weniger ihr Berufsmonopol in der Hochbürokratie gemeint. Die Juristen fürchten vor allem um den Vorrang der juristischen Methoden, der juristischen Betrachtungsweise von Staat und Gesellschaft. Für den Juristen ist Gesetz, was der Gesetzgeber beschließt. Den Juristen interessiert das formale Zustandekommen politischer Entscheidungen. Für die dahinter stehenden gesellschaftlichen Probleme, für die Interessensabhängigkeit solcher Entscheidungen, für die machtpolitischen Verknüpfungen ist er, als Jurist, notwendigerweise blind. Dieses Juristenmonopol, diese Juristenkultur hindert Analysen des Bestehenden, die immer auch kritisch sein müssen. Juristenmonopol und Juristenkultur verstellen den Blick auf die tatsächlichen Herrschaftsverhältnisse.

Daß diese Haltung keineswegs unbedingt alle Juristen, nicht einmal alle österreichischen Juristen, nicht einmal alle Professoren an den rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten der österreichischen Universitäten bestimmen muß, hat vor kurzem Friedrich Koja demonstriert:

Die Berechtigung der Politikwissenschaft ist heute, soweit es um die wissenschaftliche Erforschung dieses Gebietes geht, weithin anerkannt. In der Theorie besteht überwiegend Konsens hinsichtlich der Eigenart und der charakteristischen Merkmale der Politikwissenschaft. [5]

[1Zit. nach F. A. Hermens, R. Wildenmann, Politische Wissenschaft, in: Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, Band 8, Stuttgart, Tübingen, Göttingen 1964, S. 388.

[2Teilweise publiziert in: NEUES FORVM 1970, Mitte Mai, S. 591 ff.

[3E. Fraenkel, Politologen sind harmlos, in: NEUES FORVM 1970. Oktober/November. S. 958 ff.

[4Entwurf eines Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen, Studienrichtung „Politische Wissenschaft“;

Studienordnung der Studienrichtung „Politikwissenschaft“, ausgearbeitet von der Institutsvertretung des Instituts für Rechts- und Staatsphilosophie und Politische Wissenschaft der Universität Salzburg;

Studienordnung der Studienrichtung „Wissenschaft von der Politik“ (interfakultär), ausgearbeitet von den rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Wien, Graz, Salzburg und den philosophischen Fakultäten der Universitäten Wien und Salzburg.

[5F. Koja, Politikwissenschaft im Streit der Meinungen, in: Der Staatsbürger, Beilage der „Salzburger Nachrichten“, 7. Juli 1970, S. 1.

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