ZOOM 3/1998
Juni
1998

Das System zur Einschließung

Teil II: Die Ernüchterung

Am Mittwoch, dem 17.6.1998, beschloß das österreichische Parlament ein Protokoll, das der Europol erlaubt, straftätig in Österreich zu werden, ohne dafür belangt werden zu können. Die Vorrechte und die Immunität, die auch nach Beendigung der Amtszeit aufrecht bleibt, werden die Begehrlichkeit der österreichischen Exekutive steigern. Man wird es noch erleben, was sie sonst noch, neben dem von FP-Kleindienst Geforderten, so alles möchte. Leider! Beschwerden gegenüber der Europol sind so verunmöglicht. Sinn macht diese Immunität ja auch deshalb, weil die Europol de facto den europäischen Inlandsgeheimdienst bildet.

voriger Teil: Erfassung ohne Verfassung

Europol ist der logische Nachfolger der Trevi-Gruppe. Dieses Forum soll am 2.12.1975 in Rom gegründet worden sein und war ein Forum für europäische Innenminister und vieler Arbeitsgruppen von Ministerialbeamten, die sich im Laufe der Jahre neben dem zentralen Thema Terrorismus auch den Bereichen Migration, Drogen und Organisierter Kriminalität widmeten. Die Tagungen fanden immer im jeweiligen Land statt, das gerade den EG-Vorsitz hatte. Die erste Ebene bildeten drei EG-Präsidenten, der vergangene, der gegenwärtige und der zukünftige, die zweite war der Ausschuß der Hohen Beamten der Innenministerien, dazu gehörten inoffiziell auch die Geheimdienstleiter, die dritte Ebene waren die Trevi-Arbeitsgruppen. Die Trevi-Arbeitsgruppen haben sich mittlerweile im großen und ganzen, bis auf die Trevi-Gruppe Terrorismus, in die K.4-Steuerungsgruppen verwandelt, die die gesetzlichen, technischen und inhaltlichen Rahmen der Europol ausarbeiten. Die Trevi-Verbindungsbeamten und ihre Büros bei den nationalen Polizeien und Geheimdiensten werden in das Europol-Verbindungsnetz übergehen. Interpol wird im Hinblick auf die Kooperation mit Nicht-EU-Ländern weiterhin bestehen. Auf österreichisch: Die nationalen Experten der Innenministerien schnapsen sich ihre Befugnisse selber aus und legen ihre Forderungen dann zur gefälligen Kenntnisnahme dem Ministerrat, der Kommission und den Parlamenten vor.

Am 4.9.1992 inaugurierten die Innen- und EuropaministerInnen Frankreichs und Deutschlands das Europol-Bureau in Straßburg. Erster Leiter der Europol ist Jürgen Storbeck, stellvertretender Chef des BKA und Leiter der deutschen Interpol-Sektion. Es blieb damals unklar, ob es sich hier um einen Alleingang von Deutschland und Frankreich handelte oder in der „ad-hoc-Informalität“ der ministeriellen Trevi-Gruppe akkordiert war.

Im Januar 1994 begann auf Grund einer Ministervereinbarung vom 2.6.1993 Europol zu arbeiten, damals mit den Funktionen einer schnellen Informationsaustauschstelle, der Koordinierung und der Auswertung. Die Aufgabe betraf illegalen Drogenhandel mit damit verbundener Geldwäsche über eine interne EU-Grenze hinweg. Im Herbst 1994 wurde ein Entwurf für das Abkommen unter deutscher Präsidentschaft an die anderen Regierungen gesandt, mit einem Vorschlag über die Rolle des EuGH. Ein Schutz für betroffene BürgerInnen war darin nicht vorgesehen.

Am 27.6.1995 beschloß der Europäische Ratsgipfel eine Empfehlung an die Mitgliedsregierungen, die Europol-Konvention so schnell als möglich durch die nationalen Parlamente zu bringen. Allein die EuGH-Zuständigkeit wurde auf später verschoben. Die Europol-Konvention wurde am 26.7.1995 vom Ausschuß der Ständigen Vertreter unterzeichnet. Damit konnte die EDU mit den Vorbereitungen zur Europol beginnen. Nun waren die zusätzlichen Aufgaben butterweich genau definiert; Illegaler Drogenhandel, illegale Einwanderung und Menschenhandel, Atomschmuggel und Kfz-Diebstähle. Über Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Banken und Holdings hörte man dagegen nichts, diese fallen nämlich unter den vergemeinschafteten 1. Pfeiler.

Die Festung der Europol in Den Haag, gesichert von Wassergräben, Panzersperren, Stahlzäunen und Überwachungskameras. Vorläufig ist es nur der Sitz des Kerns der zukünftigen Europol, der „Europäische Drogeneinheit“ (EDU), auf Grund rein ministerieller, intergouvernementaler Beschlüsse, ohne Einflußnahme der Europäischen Kommission, des Europäischen oder der nationalen Parlamente. Der Ministerrat und seine ausführenden Bürokraten herrschen hier, sonst niemand. Die EDU selbst ist als Sammelzentrale von Information und deren Verwertung eingerichtet und besteht personell aus Verbindungsbeamten zu den einzelnen nationalen Polizeistellen, Computerspezialisten und Kriminalisten. Diese unterstützen europaweit online die Ermittlungen der nationalen Polizeien.

Was hier entsteht, kann man aus dem 1996 Arbeitsreport der EDU herauslesen: Das Projekt „Balkanroute“ beobachtete nicht nur den Drogenhandel, sondern auch gleich die „illegale Migration“ und deren „Netzwerke“. Der Ministerratsbeschluß im Juni 1993 sah nur Aktivitätsfelder im Bereich Drogenhandel vor. 1995 wurde das Tätigkeitsfeld auf Handel mit nuklearem Material, Autoschmuggel, Geldwäsche und Verbrechen im Zusammenhang mit illegalen Migrationsnetzwerken ausgedehnt. 1996 wurde der EDU noch mehr an Kompetenz zugestanden. Die EDU arbeitet mittlerweile mit dem Schengen-Rat und der Interpol im Bereich Autoschmuggel zusammen. Aus diesen Zusammenhängen ist ersichtlich, daß die EDU, der Vorläufer der Europol bereits operativ tätig ist. Aufgaben von Europol sind Grenzsicherung, Asyl und Migration, Terrorismus und Drogenhandel. Das heißt, durch die Übernahme der Schengener und Dubliner Abkommen in das EU-Recht, wie beim Treffen des Schengener Exekutivkomitees vom 27.6.1996 diskutiert, und in die EU-Institutionen wird dann die Europol zur Bundeszentralpolizei des EU-Zentralstaates. Diese Rolle für die Europol forderte der Koordinator der EDU, Jürgen Storbeck, schon am 11.10.1996. Die Datensysteme EIS und SIS werden später integriert werden, und die Befugnisse aus den Schengener Abkommen werden die in der Europol-Konvention festgelegten Tätigkeitsfelder von Europol erweitern.

Zum Schengener Exekutivkomitee sei nur soviel angemerkt: Es soll aus vier Ebenen bestehen, dem Exekutivkomitee der Minister, dem Sekretariat, der „Zentralgruppe“ und dem Präsidenten. Die Zentralgruppe besteht aus hohen Beamten, die die Entwürfe für das Exekutivkomitee ausarbeiten. Das Komitee arbeitet im geheimen und ist keiner parlamentarischen Kontrolle unterworfen. Die von ihm gefällten Entschlüsse können für die Vertragsstaaten bindend sein. Laut dem Schengener Implementierungsabkommen dürfen auf Anregung von Autoritäten, die verantwortlich für die Staatssicherheit sind, persönliche Daten im SIS zum Zwecke der Überwachung gespeichert werden. Damit ist eine Möglichkeit im Abkommen gegeben, BürgerInnen auf Grund ihrer politischen Tätigkeit zu überwachen.

Die Europol-Konvention sieht nun operative Tätigkeiten (nach Artikel K.2 des Vertrages von Amsterdam, 17.6.1997) wie verdeckte Ermittlungen, Lauschangriff und präventive Verbrechensabwehr für Europol vor. Dazu kommt ein gemeinsamer Datenverbund mit den nationalen Polizeien, in dem tatsächliche StraftäterInnen und mutmaßliche, also Tatverdächige, eingespeichert und abgerufen werden können und müssen, die bekannte Rasterfahndung also, und der online benützbar ist. Ein zweites Datensystem ist ein nach außen abgeschottetes Analysesystem. Hier sollen sensitive Informationen von Geheimdiensten (Art.4 V Nr. 3), Aussteigern, Opfern, Kontaktpersonen und Zeugen gesammelt und zu Gesamtbildern von Verdächtigen und Verbrechern zusammengesetzt werden. Die dritte Datei ist ein Index von Stichworten. Auskunftsrechte gibt es dank Ermessensregeln praktisch keine. So wird in einer europäischen Zentrale, unkontrolliert von Justiz und Parlament, ohne jede Verantwortung alle möglichen Daten zu allen möglichen Personen vor sich hin gesammelt und ausgewertet. Mißliebige BürgerInnen können jederzeit einen Datensatz verpaßt bekommen, der sie bis ins Gefängnis bringen kann. Ist man schon Kontaktperson eines Kriminellen, wenn man in der U-Bahn neben ihm zu stehen kommt? Der ständige Vergleich mit dem amerikanischen FBI kann ja auch nur dann stimmen, wenn Europol zum Inlandsgeheimdienst der EU wird , wie es ja das FBI in den USA ist. Denn an sich sind Vorfeldermittlungen, Überwachung von Verdächtigen bis jetzt Sache der nationalen, politischen Inlandsgeheimdienste. Das hat ja in Großbritannien bekanntlich dazu geführt, daß Personen auf Grund vertraulicher Geheimdienstdaten zu IRA-Verdächtigen wurden und unschuldig zwanzig Jahre in Haft saßen.

Dazu kommt noch ein Zusatzprotokoll zur Europol-Konvention, die diesen Polizeibeamten Immunität verschaffen soll. Sie soll man strafrechtlich nicht verfolgen können, Übergriffe können nicht geahndet werden, sie können Aussagen verweigern, sie stehen über dem Recht. Vorgeblich geht es dabei um deren Schutz vor Erpressung Wie steht es aber um den Schutz der Bürgerinnen vor ihnen? Denn einerseits ist die Definition von Organisierter Kriminalität sehr fraglich, andererseits soll Europol auch Aufgaben im Bereich Terrorismus übernehmen. Auch die Reichweite dieses Begriffes ist unscharf. Inwieweit politische Opposition darunterfällt, wird man noch sehen und fühlen. Ob dann zum Beispiel die Existenz der EU noch bekrittelt werden darf oder ob das schon ein politisches Verbrechen darstellen wird, bleibt solange aufgeschoben, als sich noch ganze Mitgliedstaaten in ihrer EU-Politik unsicher sind.

Die österreichische Zweigstelle der Europol ist bereits eingerichtet, bei der EDOK, der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität.

Das Ganze ist am Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten vorbei von den Regierungen ausverhandelt und beschlossen worden, da die dritte Säule noch nicht vergemeinschaftet ist. Parlamente dürfen nur mehr darüber abstimmen. Das deutsche hat dies bereits im Oktober 1997 gemacht und die Konvention angenommen, erleichtert durch die Abwesenheit der SPD-Politiker.

Demokratische Kontrollen dieser Superbehörde sind nicht vorgesehen. Die nationalstaatlichen Kontrollorgane sind für Europol nicht zuständig, europäische gibt es nicht. Ab Juli 1998 soll Europol funktionsfähig sein und aktiv werden.

Am 26.1.1998 wurde beim EU-Ministerrat ein „Aktionsplan“ angenommen, auf deutschen Druck wegen der kurdischen Flüchtlinge aus der Türkei und dem Irak. AsylwerberInnen sollen ihre Fingerabdrücke durch das Eurodac abgenommen und EU-weit vergleichbar gemacht werden, um ihre Identität und ihre „Illegalität“ festzustellen. Dabei soll die EDU helfen, festzustellen, inwieweit Organisierte Kriminalität in die Migration involviert ist. Gemeinsame „Abwehr“-Projekte der EU-Staaten sollen von er EDU koordiniert werden.

Dritte Säule (Justiz- und Innenpolitik) und das K.4-Komitee

Im Maastrichter Vertrag ist im Titel VI, Artikel K die sicherheitspolitische Kooperation in den Bereichen Asylpolitik, Terrorismus, Drogen, Migration und Grenzschutz festgelegt. Das Komitee K.4 lenkt die Arbeit der untergeordneten Arbeitsgruppen im Auftrag des Ministerrates für Inneres und Justiz. Viele der inhaltlichen, technischen und juristischen Richtlinien, viele Vorarbeiten haben wie bei den Trevi-Gruppen nie das parlamentarische Licht erblickt, sondern wurden intergouvernemental beschlossen oder informell gehandhabt. Erst wenn alle Bedingungen und Wünsche der verschiedenen Polizeien und Innenministerien angeglichen und festgehalten worden sind, werden mit vereinter politischer und medialer Schlagkraft Parlamente und Öffentlichkeiten von der unabdingbaren Notwendigkeit überzeugt, diese Wunschlisten zu ratifizieren und gutzuheißen. Sehr viele Bereiche werden im EU-Ministerrat so gehandelt, um parlamentarischen Kontrollen und zu großer Öffentlichkeit zu entgehen. Die Europol-Konvention wurde zum Beispiel im Innenausschuß des deutschen Bundestages ohne Sachverständige durchgebracht. Das Parlament nahm sie an, ohne Debatte. Die K.4-Beamten haben zum Beispiel die Richtlinien für die analytischen Dateien der Europol ausgearbeitet. Dabei werden auch Daten von Nichtverdächtigen einbezogen. Abgespeichert werden sollen, ihren Vorstellungen nach, Religion, Rasse, politische Meinung und sexuelle Orientierung. Die Daten können über Personen gesammelt werden, die verdächtig oder verurteilt sind, die möglicherweise in Zukunft ein Verbrechen begehen könnten, die zukünftige Zeugen, Kontaktpersonen und Wissende sein könnten und schließlich Opfer und mögliche Opfer. Dazu sollen alle Daten und Datenbanken verwendbar gemacht werden, die die Europol als notwendig erachtet. Das ausgearbeitete Manual ist klassifiziert. Der Ministerrat für Inneres und Justiz in Brüssel nahm am 26./27.5.1997 die ausgearbeiteten Richtlinien an, ebenso wie das von denselben hohen Beamten ausgearbeitete Protokoll über Privilegien und Immunität von Europol-Beamten.

Die Steuerungsgruppe I soll die Harmonisierung im Bereich Asyl und Immigration und die Ratifizierung des Dubliner Abkommens durch die Mitgliedstaaten vorantreiben. Schon am 4./5.12.1997 hat der Ministerrat für Inneres und Justiz einen Vorschlag der Arbeitsgruppe „Migration“ gutgeheißen, laut dem die EDU Informationen über organisierte illegale Immigration sammeln soll und ein Projekt zur „Abwehr“ der irakischen Kurden organisieren soll.

Steuerungsgruppe II ist für Polizei- und Zollkooperation zuständig. Dort werden auch die technischen und gesetzlichen Vorraussetzungen zur Satelliten- und Telekommunikationsüberwachung ausgearbeitet, die Installation einer DNA-Datenbank und das Europol- Computersystem (TECS) vorbereitet, die Kooperation von Europol mit dem Zollinformationssystem (CIS) und schließlich die Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Terrorismus der Zweiten Säule (Verteidigungs- und Außenpolitik) sichergestellt. Hinzu kommt etwas für normale politische BürgerInnen sehr Interessantes: „extending existing public order cooperation in the area of sport to other situations as demonstrations, major public events and other large-scale events involving citizens from several EU Member States and compiling a manual listing national crisis centres.“

Hinzu kommt eine Initiative für ein EU-FBI-System zur Überwachung von Telekommunikation. Die Betreiber von Netzwerken sollen Aufnahmen ermöglichen. Eine kleine Notiz: In Frankreich ist es Privatpersonen verboten, ihre Nachrichten zu verschlüsseln. Siehe unten im Teil Enfopol.

Steuerungsgruppe III ist für die juristische Zusammenarbeit im Straf- und Zivilrecht zuständig.

Die besten Methoden, das organisierte Verbrechen zu bekämpfen, sind:
  1. Sagen Sie den Verbrechern, daß Sie nicht zu Hause sind.
  2. Rufen Sie immer dann die Polizei, wenn eine ungewöhnlich große Anzahl Männer der Sizi­lianischen Wäschereigesellschaft in Ihrem Hausflur anfängt zu singen.
  3. Telefone anzapfen.

Das Anzapfen des Telefons läßt sich nicht wahllos anwenden, aber die Wirksamkeit wird durch die folgende Abschrift einer Unterhaltung zwischen zwei Gangsterbossen in New York unterstrichen, deren Telefone das FBI angezapft hatte.
Anthony: Hallo? Rico?
Rico: Hallo?
Anthony: Rico?
Rico: Hallo.
Anthony: Rico?
Rico: Ich kann dich nicht hören.
Anthony: Bist du’s, Rico? Ich kann dich nicht hören.
Rico: Was?
Anthony: Kannst du mich hören?
Rico: Hallo?
Anthony: Rico?
Rico: Wir haben eine schlechte Verbindung.
Anthony: Kannst du mich hören?
Rico: Hallo?
Anthony: Rico?
Rico: Hallo?
Anthony: Fräulein, wir haben eine schlechte Verbindung.
Fräulein von der Vermittlung: Legen Sie auf und wählen Sie bitte noch einmal.
Rico: Hallo?
Auf Grund dieses Beweismaterials wurden Anthony („Der Fisch") Rotunno und Rico Panzini überführt, und im Augenblick sitzen sie wegen illegalen Besitzes von Scheuerpulver fünfzehn Jahre in Sing-Sing.
Aus: Woody Allen: Wie du dir so ich mir, S 75 ff: Ein kurzer Blick auf das organisierte Verbrechen, Rowohlt Taschenbuch, Reinbek bei Hamburg, 1984

Enfopol

Ein Überwachungssystem für Europa im Rahmen der Dritten Säule ist im Entstehen begriffen. Ein bekannt gewordenes „memorandum of understanding“ sieht vor, Schwerverbrechen durch Überwachung jedes Informationsaustausches von e-mail über Satelliten bis zum Handy zu bekämpfen. Provider haben entsprechende Schnittstellen für die Nachrichtendienste zur Verfügung zu stellen. Dabei fallen nicht nur Inhalts-, sondern auch Bewegungsdaten der BenützerInnen an. Konsumenten dieser Daten sind Innenministerien, Staatspolizeien und Europol. Die legistische Seite von Enfopol behandelt natürlich das K.4.-Komitee. Das Memorandum ist 1995 von allen EU-Staaten unterzeichnet worden. Ob der legistische Angriff der österreichischen Koalitionsregierung auf die Gesellschaft mittels „Rauschangriff und Lasterfahndung“ damit im Zusammenhang steht oder auf ihre eigenen Kontrollwünsche zurückgeht, läßt sich nicht ausmachen. Die zeitliche Abfolge läßt aber zumindest die Vermutung zu, daß hier ein ständiger Doppelpaß gespielt wird. Bekommt Europol Kompetenzen und Techniken weit über die der nationalen Polizeien hinaus, fordern diese ebensolche für sich und umgekehrt. Was bei diesem Eskalationsspiel auf dem Spiel steht und wer hier alles gewinnen will, sollte nun allen klar geworden sein. Denn die politischen Ergebnisse dieser sich entwickelnden Sicherheitsmaschinerie werden sich rechtsextreme Parteien abholen, wenn in der Europäischen Union an die Stelle sozialer Sicherheit Arbeitspflicht und willkürliche Polizeiüberwachung treten. Auf dem Weg von der sozialen zur repressiven Demokratie darf natürlich nicht mit Geld gespart werden. Kein Zufall aber ist es, daß in den von autoritären Mentalitäten bestimmten Republiken Österreich und Deutschland die Umsetzung am leichtesten vonstatten ging, teilweise auch der geographischen und besitzgläubigen Mentalität gegenüber Osteuropa geschuldet.

Die angelsächsischen Länder USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland besitzen bereits ein solches System, genannt „Echelon“. Die in Europa gewonnen Daten werden über eine englische Zentrale nach Fort Meade zur National Security Agency (NSA) weitergeleitet. Ursprünglich begann es als „Britain-USA- agreement“ (Brusa) über gemeinsame Aufklärung in der Kommunikation während des Zweiten Weltkrieges im Jahre 1943. 1948 wurde es als Ukusa erneuert, zwischen der US-amerikanischen NSA als Nachfolgerin der Army Security Agency (ASA) und dem britischen GCHQ.

Auch bei Enfopol geht es nicht um die Ahndung von Verbrechen und Feststellung von Schuld, sondern um Prävention, umschrieben als antizipierte Strafverfolgung. Und in der Nacht sind alle Katzen grau oder alle sind schuldig. Die Kriterien sind nämlich so weit gefaßt, daß jede/r Ziel der Überwachung werden kann.

Auch hier war der Anlaß die Öffnung der Telekommunikationsmärkte, die herkömmliche Überwachungstechniken obsolet werden ließen. Daher beschlossen die Sicherheitsdienste, ihre Wünsche nach Kontrolle in den Grundgesetzen der Staaten festschreiben zu lassen. Und ihre Leute in Medien und Politik machten wieder die Begleitmusik dazu, die große Oper von der Organisierten Kriminalität. Diese kann, nochmals in Erinnerung gerufen, nur mit Hilfe von staatlichen Stellen existieren, d.h. mit Unterstützung aus Politik und Exekutive (gut dokumentierte Beispiele sind Italien und Belgien, z.T. auch Frankreich, über Rußland muß in diesem Zusammenhang erst gar nicht geredet werden), aber auch durch Mithilfe in der Wirtschaftspolitik dank Bankgeheimnis, Wirtschaftsanwälten und Holdinggesetzen.

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