ZOOM 4+5/1996
Oktober
1996

Die Macht der Geheimdienste

Die Polizei wird geheim, und die Geheimdienste bekommen mehr Macht – und das mit breiter Zustimmung. Darin liegt noch vor jeder gelungenen Verschwörung die eigentliche Gefährdung der Demokratie und Freiheit.

Die Taktik der Geheimdienste, die in dieser Broschüre an verschiedenen Fällen dargestellt wurde, zielt darauf ab, an öffentlichen Diskursen vorbei die Macht bestimmter Interessengruppen zu stärken bzw. zu festigen. Bei genauerer Betrachtung werden zahlreiche Verbindungen und das Zusammenwirken verschiedener Machtgruppen (Staat, Kirche, Militär, ...) deutlich. Dabei geht es jedoch kaum um die Durchsetzung tatsächlich gemeinsamer Interessen, sondern um die Nutzung der Stärke anderer zur Durchsetzung eigener Interessen (auch persönlicher). Die angewandten Methoden wie Medienbeeinflussung, Realitätsschaffung über die Medien, Lancierung von Ereignissen zum günstigen Zeitpunkt usw. bleiben keineswegs im Verborgenen agierenden Organisationen vorbehalten. Im Gegenteil, sie werden von Organisationen wie der Polizei, die ihr Ziel, mehr Macht in die Hand zu bekommen, offen fordert, viel erfolgreicher angewandt, um einen öffentlichen Diskurs über Sinn und Gefahren dieser Machtanhäufung zu beeinflussen.

Die Aufdeckung geheimer Organisationen darf daher nicht dazu verleiten die große Gefährdung in einer planmäßigen Steuerung gesellschaftlicher Entwicklungen durch verborgene Mächte (Verschwörung) zu sehen. Die primäre Gefährdung besteht nicht in der Effektivität der versuchten Beeinflussung von Entwicklungen (wirkliche Steuerung ist sowieso nicht möglich), sondern bereits in der Art der versuchten Beeinflussung. Das heißt, nicht erst der Erfolg einer Geheimstrategie zur Durchsetzung eines Zieles oder gar die Gefährlichkeit des angestrebten Zieles machen geheimdienstliche Tätigkeiten gefährlich, genauso wenig wie die Erfolglosigkeit geheimdienstliche Strategien harmlos werden läßt. Auf der Strecke bleibt in jedem Fall die Freiheit, unabhängig davon, ob die Verwirklichung der vorgegebenen Ziele real zu erreichen ist. Dies scheint jedoch immer mehr aus dem Blick zu geraten, wenn Einschränkungen der persönlichen Freiheit unter den Schlagworten „Sicherheit“ und „Kriminalitätsbekämpfung“ in breiten Kreisen der Bevölkerung auf Akzeptanz stoßen. Tocqueville hat bereits 1835 in seinem Werk „Über die Demokratie in Amerika“ auf diese von den meisten Menschen unbemerkte Gefährdung der Freiheit hingewiesen. „Die Menschen, die von der Leidenschaft für materielle Güter erfaßt sind, entdecken gewöhnlich, wie die freiheitliche Bewegung den Wohlstand stört, bevor sie innewerden, wie die Freiheit ihnen diesen verschafft ... und lange Zeit hält sie die Angst vor Anarchie fortwährend in Atem, und sie sind stets bereit, die Freiheit der ersten Unordnung preiszugeben ... Die öffentliche Ordnung ist ein großes Gut. Indessen will ich nicht übersehen, daß alle Völker auf dem Weg über die gute Ordnung der Gewaltherrschaft verfallen sind. Ein Volk, das von seiner Regierung nichts fordert als das Wahren der Ordnung, ist in seinem Innersten bereits Sklave; es ist Sklave seines Wohlergehens, und der Mann, der es in Ketten legen soll, kann auftreten ...“ [1]

Die neue Geheimpolizei

Geheimdienstliche Tätigkeiten sind mit rechtsstaatlich demokratischen Prinzipien nicht vereinbar. Vorraussetzung für jede Demokratie ist die Kontrollierbarkeit von Macht, erst danach kann ein Machtausgleich zwischen verschiedenen Interessensgruppen angestrebt werden. Da Staaten jedoch immer Herrschaftssysteme (im Sinne einer abgesicherten Machtkonzentration) darstellen, konnte sich noch keiner zum gänzlichen Verzicht auf Geheimdienste durchringen. Auf Druck der Alliierten wurde jedoch zum Beispiel in Deutschland eine strikte Trennung von Polizei und Geheimdiensten gefordert, [2] um eine undemokratische staatliche Machtkonzentration und das Wiederaufleben eines staatsterroristischen Systems zu verhindern. Die Trennung bedeutet, daß den Geheimdiensten, die das Recht haben, verdeckt staatsgefährdende Aktivitäten auszuforschen, keine Eingriffs- oder Kontrollbefugnisse zukommen, der Polizei, die diese Befugnisse hat, nachrichtendienstliche und verdeckte Methoden untersagt sind, und ein Informationsaustausch der beiden Organisationen verboten ist.

Daß sich diese Forderungen nie durchgesetzt haben, zeigen Beispiele dieser Broschüre, sowie eine lange Geschichte des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit zwischen Geheimdiensten und Polizei. Mit den jüngsten Forderungen der Polizei nach Legalisierung von Geheimdienstmethoden, um im Kampf gegen das „internationale Verbrechen“ Waffengleichheit herzustellen, bekommt diese Verschmelzung von Geheimdienst und Polizei jedoch eine neue Qualität. Zahlreiche Methoden sind in den meisten europäischen Ländern inzwischen legalisiert: Verdeckte Ermittler, Provokateure, Begehung von Straftaten durch Polizisten, Rasterfahndung, Lauschangriff, ... – die Liste der polizeilichen Wünsche ist schier endlos.

Mit Hilfe von breit angelegten Sicherheitskampagnen, in denen Angst vor neuen Verbrechen erzeugt wird, wird Akzeptanz für die Eingriffe in die Privatsphäre durch die geheimdienstlichen Methoden geschaffen. Die wohl häufigste Begründung für diese Akzeptanz – man selbst habe ja nichts zu verbergen, belauscht würden die gefährlichen Verbrecher – geht am wesentlichen der neuen geheimdienstlichen Methoden in der Polizeiarbeit vorbei. Denn diese zielen nicht mehr auf Straftäterverfolgung, sondern auf „Vorfeldüberwachung“ ab. Einfach formuliert hieß der klassische Auftrag der Polizei: „Da ist eine Tat begangen worden; wer ist der Täter?“ Das heutige Fahndungsprinzip könnte hingegen so beschrieben werden: „Hier haben wir jemand, der verdächtig aussieht; forschen wir nach einer Tat, die sich ihm eventuell zuordnen läßt.“ [3] Einige Geheimdienstmethoden gehen darüber sogar noch hinaus: Der Anfangsverdacht, der zur aktiven Informationsbeschaffung im Vorfeld möglicher Straftaten führt, ist an keine Kriterien gebunden. Das heißt, geheime „Operationen“ dienen bereits der Verdachtsgewinnung und Verdachtsverdichtung auf Grundlage allgemeiner Gefahrenbilder. Oder anders ausgedrückt, es werden jene Kriminellen „geschaffen“, die man zur Verdeutlichung des Sicherheitsdefizits benötigt, in dessen Namen man die Macht der Kontrollapparate verstärken kann.

Zur Verdeutlichung der Gefahren dieser Herrschaftsvergrößerung möchte ich drei Beispiele für die grundlegenden Methoden – Überwachen, Provozieren, Agieren – bringen. Daß in allen genannten Beispielen Unschuldige betroffen sind, ist keine Panne der polizeilichen Ermittlungen, die sich durch Verbesserung der Methoden oder weitere Kontrollinstanzen (z.B. richterliche Kontrolle) beseitigen ließe, sondern ist dem System dieser Ermittlungen immanent.

Überwachen

Insbesondere auf europäischer Ebene im Rahmen von Europol sind die Möglichkeiten, persönliche Daten zu speichern und zu verwenden, nahezu unbegrenzt. Wie leicht man dadurch ungerechtfertigten Kontrollen durch die Polizei ausgesetzt werden kann, mit allen sozialen Nachteilen, die daraus resultieren können, haben Jolyon Jenkins und Annelies Borsboom in einem Fernsehreport recherchiert. [4]

Dabei geht es nicht nur um Verwechslungen, wie sie aufgrund größerer Datenmengen auch häufiger vorkommen können, sondern um das Problem der Verwendung von unüberprüften Daten im Zusammenhang mit der polizeilichen Gefahreneinschätzung. Das in dem genannten Report illustrierte Beispiel der „Balmains“ verdeutlicht dies am besten: „Die Balmains, ein älteres britisches Ehepaar, wurde von der britischen Terror-Bekämpfungseinheit Special Branch überfallen und als ‚IRA-Terroristen‘ verdächtigt. Elf Jahre zuvor hatten sie in Spanien mit einem jungen Autostopper die Adressen getauscht; dieser war acht Jahre später mit einer Autoladung Waffen verhaftet worden. Seine Agenda hatte die Antiterror-Einheit zu den Balmains geführt. Doch selbst nach der Entdeckung der ‚Verwechslung‘ – eine Entschuldigung blieb ebenfalls aus – bleiben die Daten der Balmains im Polizeikomputer: erneute Verhaftung innert Jahresfrist mit Durchsuchung des Arbeitsplatzes und Orientierung des Arbeitgebers.“ [5]

Provozieren

Eine beliebte Methode bei Ermittlungen gegen Großdealer im Drogengeschäft sind Scheinkäufe durch V-Leute.

Peter Reichel wurde bereits mehrfach wegen Wirtschaftsstraftaten rechtskräftig verurteilt. Das letzte Urteil fiel unerwartet mild aus (auf Bewährung ausgesetzt), da Peter Reichel bereits als V-Mann für das Landeskriminalamt (BRD) tätig war. Dieser V-Mann organisierte unter Ausnützung seiner Mittelamerikakontakte für die Polizei eine Lieferung von 658 kg Kokain. Der Besatzung, durchwegs arme Schiffsleute in persönlichen Notlagen, wird erst auf der Fahrt bekannt, welche zusätzliche Fracht sie geladen hat. Als sie bei einem Zwischenstop abmustern wollen, werden ihnen die Papiere verweigert. Die Mannschaft wird dadurch de facto zur Weiterfahrt gezwungen. Kurz vor der Endübergabe der Lieferung setzte sich der mutmaßliche Euromanager des Medellin-Kartells, wahrscheinlich gewarnt vom V-Mann, ab. Die Rolle des V-Manns wurde jedoch im gesamten Gerichtsverfahren nicht beleuchtet, da er im Rahmen eines Zeugenschutzprogrammes dem Gericht vorenthalten wurde. Verurteilt wurden letztlich jene, die in nicht unerheblichem Maße zu Instrumenten der polizeilichen Provokation geworden sind, und zwar alle mit Strafen im oberen Drittel des möglichen Strafrahmens. [6]

Erfolg der Aktion gibt es außer für die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei (große Mengen von Drogen dem Markt entzogen) keine.

Agieren

Als letztes Beispiel möchte ich einen Fall aus den USA zitieren, weil er besonders anschaulich die „Schaffung eines Kriminellen“ verdeutlicht und bereits vor Gerichten abgeschlossen wurde.

Ein 56jähriger Farmer aus Nebraska gehörte zu den insgesamt 161 Personen, die im Rahmen einer „Operation Looking Glass“ verhaftet wurden. Er wurde angeklagt, auf dem Postweg kinderpornographisches Material bezogen zu haben. Über einen Zeitraum von zwei Jahren schickten Regierungsbeamte ihm mehrere Sexfragebögen, Mitteilungen von einem als Brieffreund getarnten Ermittlungsbeamten und insgesamt acht Werbeaufforderungen, Zeitschriften wie z.B „Knaben, die Knaben lieben“ zu abonnieren. Schließlich bestellte er ein Magazin, ohne zu wissen, daß dies bereits eine nach Bundesrecht strafbare Handlung darstellte. Eine erhebliche Ausdehnung des Begriffs der Pornographie, die kurz zuvor verabschiedet worden war, hatte diese Tat zu einer strafbaren Handlung werden lassen. Kurz nach Eintreffen des ersten Heftes wurde er festgenommen. Eine anschließende Durchsuchung förderte lediglich Unterlagen an den Tag, die von den Regierungsbeamten selbst versandt worden waren. Nach langwieriger Verhandlung befand das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten schließlich, daß der Farmer das Opfer einer illegalen Polizeifalle geworden sei und hob die Verurteilung auf. Doch selbst diese Abhilfe konnte den irreparablen Schaden für seinen Ruf nicht mehr rückgängig machen. [7]

Die Wurzeln von Gladio

Das Ende des kalten Krieges führte keineswegs zu einem Abbau der diversen aufeinander ausgerichteten Geheimdienste. Die Schaffung der neuen Ämter für Verfassungsschutz in der ehemaligen DDR nach der Wiedervereinigung zeigt sogar eher in die gegenteilige Richtung. Der deutsche Verfassungsschutz konnte teilweise sogar Rechte dazugewinnen, die ihm bisher in westlichen Bundesländern nicht zustanden. [8]

Geheimdienstliche Strategien verlagern sich immer mehr auf innenpolitische Aufgaben. Einerseits bekommen die Geheimdienste Verfassungsschutz- und Kriminalitätsbekämpfungsaufgaben zugewiesen, und andererseits bekommt die Polizei nachrichtendienstliche Mittel in die Hand.

Die Forderung nach einer Abschaffung der Geheimdienste muß daher auf ein Verbot nachrichtendienstlicher Mittel ausgeweitet werden, wenn sie der heutigen Situation gerecht werden will. Aus diesem Grund sind meiner Ansicht nach Verschwörungstheorien nicht zielführend. Sie setzen bei der Macht der Geheimdienste an, weisen diesen unter Umständen mehr Macht zu, als sie tatsächlich besitzen, und rücken demokratische Strukturen in die Defensivposition.

Die Diskussion muß früher ansetzen. Sie muß jede geheimdienstliche Methode und jedes nachrichtendienstliche Mittel als undemokratisch entlarven, gleich von wem es gefordert oder angewandt wird, und gegen die Verunsicherung und die Versprechungen der Sicherheitsexperten den Mut zur Freiheit stärken.

[1zitiert nach Hans Lisken, Polizei zwischen Recht und Politik; in: Rolf Gössner: Mythos Sicherheit. Baden Baden 1995.

[2Polizeibrief vom April 1949 an den Verfassungsgebenden Parlamentarischen Rat Schreiben der drei Westalliierten vom 12. Januar 1950.

[3Beat Leuthard, Festung Europa, Zürich 1994.

[4Bordering on big brother, London, 1992 (Channel 4), referiert nach: Beat Leuthardt, Festung Europa. 1994, S. 323 ff.

[5Beat Leuthard, S. 324.

[6Heiner Busch, Im (Drogen)Rausch der Generalprävention. in: CILIP 39.

[7Gary T. Marx, Neues zum Undercover-Einsatz in den USA. in: CILIP 49.

[8Rolf Gössner, Deckname „Verfassungsschutz“. Neue Geheimdienste für die stasi-geschädigte Bevölkerung. in: Rolf Gössner: Mythos Sicherheit.

Eine Nachricht, ein Kommentar?
Vorgeschaltete Moderation

Dieses Forum ist moderiert. Ihr Beitrag erscheint erst nach Freischaltung durch einen Administrator der Website.

Wer sind Sie?
Ihr Beitrag

Um einen Absatz einzufügen, lassen Sie einfach eine Zeile frei.

Hyperlink

(Wenn sich Ihr Beitrag auf einen Artikel im Internet oder auf eine Seite mit Zusatzinformationen bezieht, geben Sie hier bitte den Titel der Seite und ihre Adresse bzw. URL an.)