ZOOM 1+2/1997
Februar
1997
Dokumente

Entsendegesetz

Die Bundesregierung hat ein Entsendegesetz vorgelegt, das die Praxis von internationalen Einsätzen in Zukunft gestalten soll. Alle neutralitätsrechtlichen Beschränkungen sind darin praktisch aufgehoben. Es können damit in Zukunft österreichische Soldaten auch mit einem Mandat zur Friedensdurchsetzung unter NATO-Kommando in die Welt geschickt werden. Damit werden eine Generalvollmacht und ein Freibrief zur Truppenentsendung geschaffen. Im Frühling 1997 soll die Regierungsvorlage im Parlament verhandelt werden.Der Gesetzesentwurf, ursprünglich auch „Solidarverfassungsgesetz“ genannt, passierte am 26.11.1996 den Ministerrat:

  • Im neuen Gesetz sollen alle österreichischen Auslandseinsätze genau definiert werden. Darunter fallen zivile Aktionen wie Wahlbeobachtung, humanitäre Einsätze wie Lebensmittelverteilung, Katastrophenhilfe etwa bei Erdbeben, militärisches Vorgehen zum Zweck der Friedenssicherung oder -durchsetzung, aber auch die Teilnahme an militärischen Übungen im Ausland.
  • Der Rahmen für mögliche Einsätze im Ausland wird erweitert. Neben der UNO sind WEU, NATO, die OSZE und die EU (im Rahmen der GASP) als Trägerinnen gemeinsamer Aktionen vorgesehen.
  • Die Mitnahme von Waffen ins Ausland im Rahmen von militärischen Übungen fällt nicht mehr unter das Kriegsmaterialexportgesetz.
  • Einsätze sind grundsätzlich im Ministerrat einstimmig zu genehmigen, wobei bei Rettungsdiensten ein Bericht des zuständigen Ministers genügt, bei Übungen ein Jahreskalender vorzulegen ist.
  • Der Hauptausschuß des Nationalrats, der bisher zu jedem Einsatz ein Okay geben mußte, muß bei Übungen nur mehr informiert werden. Bei Einsätzen, bei denen es besonders schnell gehen muß, kann er auch erst im nachhinein informiert werden, hat aber dann das Recht, die österreichischen Truppen binnen zwei Wochen „zurückzupfeifen“.

Siehe auch: NATO-tauglich (ZOOM 3/97).