MOZ, Nummer 56
Oktober
1990

Gleichbehandlungsbeauftragte auf der Uni

1989 waren in ganz Österreich nur 2% der Ordentlichen Hochschulprofessoren Frauen. Der Anteil bei den Außerordentlichen war 5%, bei den Dozenten 6% und bei den Assistenten immerhin 18%. Dem gegenüber steht eine Frauenquote bei den Studierenden von 44%.

Im neuesten Entwurf zu der geplanten Änderung des Universitätsordnungsgesetzes (UOG) soll durch Einführung einer Gleichbehandlungsbeauftragten eine Stelle geschaffen werden, die helfen soll, dieses Mißverhältnis auszugleichen. Die Gleichbehandlungsbeauftragten werden im Fakultätskollegium gewählt und haben ein Mitspracherecht bei allen Personalentscheidungen der jeweiligen Fakultät.

Kritik von seiten verschiedener Frauengruppen und Studentenvertreter/innen wird vor allem an dem Umstand geübt, daß weder ein Stimm- noch Antrags- noch Vetorecht besteht. Außerdem ist die Tätigkeit der Gleichbehandlungsbeauftragten, die übrigens auch Männer ausführen können, ehrenamtlich, was angesichts der umfangreichen Aufgabe zweifellos unbefriedigend ist.

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