FORVM, No. 193
Januar
1970

Im Eigentum der Redakteure

Ausgerechnet an meinem Geburtstag wurde ich enteignet. Am 23. Dezember 1969 unterzeichnete ich die entsprechenden notariellen Schriftstücke, mit denen meine Stammanteile als Alleingesellschafter der Schriften zur Zeit, Publikationsgesellschaft m.b.H., welche das NEUE FORVM verlegt, zur Gänze übertragen wurden an den Verein „Gesellschaft der Redakteure des Neuen Forvms“. Die Kaufsumme wird von mir gestundet, auf Zinsen und Wertsicherung verzichtet. Für eine zweijährige Übergangszeit, welche mit der Stundungszeit identisch ist, bin ich weiterhin Geschäftsführer, Herausgeber und Chefredakteur, dies alles unter der Kontrolle der Redakteursgesellschaft, welche danach allein entscheidet. Nach dem Muster der französischen Sociétés des Rédacteurs (Le Monde, Figaro etc.) existiert damit die erste Redakteursgesellschaft in Österreich. Das NEUE FORVM vertritt nicht nur in seinem Inhalt die Demokratie, sondern von nun ab auch in seiner organisatorischen Form.
Hierauf ist ein bißchen stolz

Ihr ein schönes neues Jahr wünschender
G.N.

PS: Nachfolgend, zwecks Transparenz, die Dokumentation der Übergabe. Ausgelassene Formalbestimmungen sind durch ... gekennzeichnet.

I. Statut der „Gesellschaft der Redakteure des NEUEN FORVMS“

§ 1

... Die Tätigkeit des Vereines ist nicht auf Gewinn berechnet.

§ 2

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Gedankens der Mitbestimmung der Redakteure, der Selbstverwaltung der Redaktionen sowie des genossenschaftlichen Eigentums bei Zeitungen und Zeitschriften, wobei nichtjournalistische Mitarbeiter, Berater, Förderer und ständige Leser auf geeignete Weise mitwirken sollen.

Dieser Zweck soll erfüllt werden durch Werbung für diese Ziele, durch Ausarbeitung von Redaktionsordnungen als Modell sowie zur praktischen Anwendung, ferner durch Publikationen, Veranstaltungen und Diskussionen.

§ 3

Die materiellen Mittel zur Erfüllung dieses ideellen Zweckes sollen aufgebracht werden durch Mitgliedsbeiträge, welche die Redaktionsversammlung festsetzen kann (§ 8), durch Spenden, durch allfällige Erwerbung von Anteilen an Zeitungs- und Zeitschriftenunternehmungen sowie durch Kreditaufnahme für den vorerwähnten Zweck.

§ 4

Die Gesellschaft hat ordentliche Mitglieder (a) sowie die folgenden Kategrien außerordentlicher Mitglieder (b bis e):

  1. ordentliche Mitglieder sind Personen, die an der journalistischen Herstellung des NEUEN FORVMS aktiv und dauernd mitwirken;
  2. beratende Mitglieder sind Personen, die durch Vorschläge und Kritik aktiv und dauernd an der Herstellung des NEUEN FORVMS mitwirken;
  3. fördernde Mitglieder sind Personen, die namhafte materielle Unterstützung (Spenden) zur Herstellung des NEUEN FORVMS leisten;
  4. assoziierte Mitglieder sind Personen, die an der nichtjournalistischen Herstellung des Blattes aktiv und dauernd mitwirken;
  5. korrespondierende Mitglieder sind Personen, die das Blatt ständig lesen (Abonnenten) und bereit sind, durch Vorschläge und Kritik an der Herstellung des Blattes mitzuwirken.

§ 5

Rechte der Mitglieder ...

§ 6

Über Aufnahme der Mitglieder entscheidet die Redaktionsversammlung (§ 8), vor der Konstituierung das Proponentenkomitee.

Über Ausschluß der Mitglieder entscheidet die Redaktionsversammlung (§ 8). Ein Antrag auf Ausschluß muß dem Mitglied unverzüglich bekanntgegeben werden. Es hat das Recht auf ein Schiedsgerichtsverfahren (§ 11). Sodann entscheidet die Redaktionsversammlung endgültig.

Der freiwillige Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich.

§ 7

Organe der Gesellschaft sind ...

§ 8

Die Redaktionsversammlung besteht aus den ordentlichen Mitgliedern (§ 4a).

Aufgaben der Redaktionsversammlung sind:

  1. grundsätzliche Beschlüsse über die Vereinstätigkeit, insbesondere über die Linie des Blattes und über eine Redaktionsordnung;
  2. Entgegennahme und Diskussion der Berichte des Vorstandes und der Rechnungsprüfer;
  3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes;
  4. jährliche Wahl beziehungsweise jederzeit mögliche Enthebung des Obmannes und der übrigen Mitglieder des Vorstandes (§ 9; mit Zweidrittelmehrheit aller ordentlichen Mitglieder);
  5. jährliche Wahl von zwei Rechnungsprüfern (§ 10; mit Zweidrittelmehrheit aller ordentlichen Mitglieder);
  6. Änderung der Statuten (mit Zweidrittelmehrheit aller ordentlichen Mitglieder);
  7. Aufnahme und Ausschluß von Mitgliedern (§ 4a bis e);
  8. Beschlußfassung, ob und in welcher Höhe Mitgliedsbeiträge (§ 4a bis e) zu erheben sind;
  9. Entscheidung über Berufung gegen Schiedsgerichtssprüche;
  10. Diskussion und Beschlußfassung über Vorschläge und Kritik des Redaktionsbeirates (§ 12aa);
  11. Beschlußfassung über die freiwillige Auflösung des Vereins (mit Zweidrittelmehrheit aller ordentlichen Mitglieder).

§ 9

Der Vorstand besteht aus dem Obmann und zumindest zwei, höchstens sechs weiteren Mitgliedern ...

Aufgaben des Vorstandes sind:

  1. Führung der laufenden Geschäfte des Vereins im Rahmen der grundsätzlichen Beschlüsse der Redaktionsversammlung (§ 8);
  2. Einberufung der Sitzungen der Redaktionsversammlung;
  3. Abfassung und Erstattung von Berichten an die Redaktionsversammlung;
  4. Durchführung der Wahl der Delegierten zum Redaktionsbeirat und Einberufung der ersten Sitzung nach dessen Wahl (§ 12).

Der Obmann vertritt den Verein nach außen. Im Verhinderungsfall vertritt ihn ein anderes Vorstandsmitglied. Schriftliche Ausfertigungen und Bekanntmachungen sind vom Obmann und einem zweiten Vorstandsmitglied zu zeichnen.

§ 10

Die zwei Rechnungsprüfer kontrollieren zumindest einmal jährlich die Gebarung des Vorstandes, berichten der Redaktionsversammlung und stellen gegebenenfalls in dieser den Antrag auf Entlastung des Vorstandes.

§ 11

Das Schiedsgericht ...

§ 12

Der Redaktionsbeirat besteht:

  1. aus den beratenden (§ 4a) und fördernden (" 4c) Mitgliedern;
  2. aus Delegierten der assoziierten (§ 4d) und korrespondierenden (§ 4e) Mitglieder. Die Zahl der Delegierten ist so zu bestimmen, daß auf je zehn assoziierte und je 3000 korrespondierende Mitglieder je ein Delegierter entfällt.

Jedes assoziierte und je 50 korrespondierende Mitglieder haben das Recht, Kandidaten für die Wahl zum Delegierten in ihrer Kategorie vorzuschlagen. Die eingelangten Wahlvorschläge werden gemäß Häufigkeit der Nennung eines Kandidaten gereiht. Bei gleich häufig genannten Kandidaten entscheidet das Los über die Reihung. Sodann werden doppelt so viele der am häufigsten genannten Kandidaten zur Wahl gestellt, als gemäß dem sub b) genannten Schlüssel zu wählen sind. Die eingelangten Wahlzettel werden gemäß Häufigkeit der Nennung eines Kandidaten gereiht. Bei gleich häufig genannten Kandidaten entscheidet das Los über die Reihung. Auf drei Jahre gelten so viele der am häufigsten genannten Kandidaten als gewählt, als gemäß dem sub b) genannten Schlüssel insgesamt zu wählen sind ...

Aufgaben des Redaktionsbeirates sind:

  1. aa) die Beratung der Redaktionsversammlung; seine Vorschläge und seine Kritik müssen von der Redaktionsversammlung gehört werden, eine Ablehnung muß von ihr begründet werden;
  2. bb) die Wahl und Enthebung des Obmannes des Redaktionsbeirates und seiner Stellvertreter (mindest zwei, höchstens sechs).

§ 13

Bei freiwilliger Auflösung des Vereins ...

Wien, September 1969

II. Generalversammlung

Die am 7. November 1969 durchgeführte Generalversammlung des Vereins „Gesellschaft der Redakteure des NEUEN FORVMS“ wählte gemäß §§ 8 beziehungsweise 9 der Statuten die folgenden Funktionäre:

  • mit 7 Stimmen ohne Gegenstimmen zum Obmann: Dr. Traute Brandstaller, Wien XIX, Krottenbachstraße 7,
  • mit 9 Stimmen ohne Gegenstimmen zum Schriftführer: Friedrich Geyrhofer, Wien III, Traungasse 7/22,
  • mit 9 Stimmen ohne Gegenstimmen zum Kassier: Dr. Anton Pelinka, Wien IX, Pulverturmgasse 16/10.

Anwesend waren die folgenden zehn ordentlichen Mitglieder: Dr. Traute Brandstaller, Dr. Peter Diem, Friedrich Geyrhofer, Kurt Greussing, Paul Kruntorad, DDr. Günther Nenning, Gerhard Oberschlick, Dr. Anton Pelinka, Reinhard Prießnitz, Peter Sagerschnig.

III. Bestandsbescheinigung

MA 62 — 11/1164/69

Wien, am 12. Dezember 1969

Der Bestand des Vereines nach Inhalt der vorstehenden Statuten wird im Sinne des § 9 des Vereinsgesetzes 1951 BGBl. Nr. 233, bescheinigt.

Für den Sicherheitsdirektor:
Dr. Stolba
Obermagistratsrat

IV.

... hat vor mir, Dr. Richard Rea, öffentlicher Notar mit dem Amtssitz in Wien-Innere Stadt, in meiner Amtskanzlei in Wien I, Seilerstätte 28, der mir persönlich bekannte Herr DDr. Günther Nenning, Journalist, Wien XIX, Boschstraße 24, nachstehendes

Anbot

zu Akt gegeben.

I.

An der im Handelsregister Wien eingetragenen „Schriften zur Zeit, Publikationsgesellschaft m.b.H., Wien“ ist Herr DDr. Günther Nenning mit einem voll und bar eingezahlten Stammkapital von S 200.000,— (Schilling zweihunderttausend) als einziger Gesellschafter beteiligt.

II.

Herr DDr. Günther Nenning bietet diesen seinen Geschäftsanteil um den Abtretungspreis von S 200.000,— (Schilling zweihunderttausend) dem Verein „Gesellschaft der Redakteure des NEUEN FORVMS“ in Wien VII, Museumstr. 5, zur Übernahme an und bleibt mit diesem Anbot bis 31. (einunddreißigsten) Dezember 1969 (tausendneunhundertsechzigneun) im Wort.

III.

Der Abtretungspreis von S 200.000,— (Schilling zweihunderttausend) wird dem Übernehmer bis zum 31. (einunddreißigsten) Dezember 1971 (tausendneunhundertsiebzigeins) gestundet. Bis zu diesem Zeitpunkt wird auf eine Verzinsung und auf eine Wertsicherung des Abtretungspreises durch den Übergeber verzichtet ...

V.

Protokoll, aufgenommen am 23. Dezember 1969 von Dr. Richard Rea, öffentlichem Notar mit dem Amtssitz in Wien-Innere Stadt, zufolge Ersuchens der „Schriften zur Zeit, Publikationsgesellschaft m.b.H., Wien“ mit dem Sitz in Wien, über die am heutigen Tage in meiner Amtskanzlei in Wien I, Seilerstätte 28, abgehaltene

außerordentliche Generalversammlung

der ersuchenden Gesellschaft. Erschienen sind:

  1. Frau Dr. Traute Brandstaller, Obfrau,
  2. Herr Dr. Anton Pelinka, Kassier.

Die „Gesellschaft der Redakteure des NEUEN FORVMS“ hat die gesamten Stammanteile an der „Schriften zur Zeit, Publikationsgesellschaft m.b.H., Wien“ erworben ...

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