Weg und Ziel, Heft 4/1997
Oktober
1997

Rechtskorrektheit

Betrifft: Artikel „Jenseits der Gerechtigkeit“ von Franz Schandl, in: »Weg und Ziel«, Nr. 2/1997

Liebe Freunde,

anbei ei­nige Zufälligkeiten, Anmer­kungen und Überlegungen zu diesem Beitrag, ungeord­net und einfach niederge­schrieben.

1. Gestern las ich den Ar­tikel „Zur Reform verurteilt“ von Kamp, Lothar in: »Die Mitbestimmung«, Nr. 7/8/1997, S. 25ff. Auf Seite 27 bemerkt Kamp zu seiner wirtschaftlichen Analyse: „All diese Ereignisse reizen zu moralischer Bewer­tung ...“ „Ja gehen’s“, würde Schandl sagen: „Nicht mo­ralische Kritik ist erforder­lich, sondern Kritik der Mo­ral.“

Sagen will ich damit, daß der gestern gelesene Artikel von Kamp und der gestern und heute gelesene Artikel von Schandl von mir in ei­nem Zusammenhang gese­hen werden. Das finde ich sehr interessant und Schandl half mir bei weiterer Erkenntnisgewinnung. In Vor­trägen und Kursen habe ich den Teilnehmern gesagt: Ge­rechtigkeit, das können Sie sich auf ein weißes Blatt Pa­pier schreiben — in Schönschrift! Und dann — dann hängen Sie es sich ins Schlaf­zimmer. Mein Hinweis war, nicht Gerechtigkeit einfor­dern, sondern was Rechtsbe­dingungen betrifft Korrektheit entsprechend der Rechtslage einfordern, als eigene Interessenlage.

2. Von dieser Überlegung möchte ich einige Anmer­kungen ableiten.

2.2. Ausgangspunkt mei­ner Überlegungen ist: In den Kampf ziehend, muß ich den Sieg wollen und den Weg zu ihm weisen können, soll mal ein Uljanow formuliert haben. Das halte ich durchden­kend für richtig.

2.3. Von der Abstrakti­onsebene möchte ich versu­chen auf die Alltagsebene zu kommen. Dieses ist nämlich bei kommunistischen Mar­xisten — oder nennen sie sich umgekehrt — etwas, das ich häufig vermisse, der Über­gang von der Theorie zur politischen Alltagspraxis.

2.4. Kommen wir zum Gerücht der gerechten Ge­richte. Wenn Gerechtigkeit geronnene Gewalt in der Form von formellem Recht ist, dann sollte dieses von seinen Strukturen her näher betrachtet werden. Einen Hinweis möchte ich hier ge­ben, weil mir bisher keine Marxisten bekannt sind, die sich damit näher beschäftigt haben, unter der Prämisse der politischen Alltagsan­wendung.

2.5. Reifner würde sagen: Der Kern bürgerlichen Rechts ist das individuelle Recht, das Individualrecht. In der BRD explizit am Mietrecht zu erkennen. Und nicht zufällig, würde Reifner ergänzen, ist kollektives Recht im bürgerlichen Rechtssystem nur gering vorhanden. In Teilen des Ar­beitsrechts und des Verbrau­cherrechts. Agnoli würde darauf hinweisen, daß genau dies die Absicht des bürger­lichen Rechts ist. (Reifner ebenso.) Bürgerliches Recht führt bewußt zur Individua­lisierung gesellschaftlicher, damit politischer Problem­stellungen, zur Entkollektivierung, zur Vereinzelung gesellschaftlicher Individu­en.

2.6. Jetzt kommt das Aber, die Relativierung. Wenn Recht eine Frage der Gewalt ist, dann beinhaltet das bürgerliche System die Möglichkeit durch Gewalt Recht zu entwickeln. Und zwar gesellschaftliche Ge­walt. Auf diese Problematik der Rechtsentwicklung durch gesellschaftliche Ge­walt hat vor Jahren Abendroth schon hingewiesen. Das ist die Auseinandersetzung um die Rechtsnorm und die Rechtswirklichkeit. Ergän­zend sage ich: und die der Rechtsentwicklung.

2.7. Nicht um Gerechtig­keit kann es gehen, sondern um das Einfordern von Korrektheit und die damit ver­bundene Rechtsentwicklung innerhalb der Gesellschaft. Schandls Artikel hinterläßt bei mir den Eindruck (bei anderen Lesern auch?), es wäre halt nichts zu machen. Schandl hinterläßt mögli­cherweise so eine passive Leserhaltung? Dieses wäre näher zu prüfen.

2.8. Das Einfordern von Rechtskorrektheit und da­mit der verbundenen Rechtsentwicklung innerhalb des bürgerlichen Systems ist doch bisher noch möglich. Anders ist es im Faschismus und im Realsozialismus ge­wesen. (Siehe die DDR, die Problematik der Verwal­tungsgerichtsbarkeit.)

2.9. Schandls Artikel hinterläßt bei mir die Emp­findung, daß er die Leser mit seinen Ausführungen in eine passive Einstellung und damit in eine abwartende Verhaltensweise drängt.

2.10. Meine Überlegung ist, den aktiven Einsatz der Individuen als Elemente der Erkenntnisgewinnung über bürgerliches Recht und die damit vorgegebenen Strukturen zu nutzen. Zwar nicht Gerechtigkeit einfordern, aber doch Korrektheit anstreben innerhalb des bür­gerlichen Systems. Und — diesen Prozeß als einen emanzipatorischen Prozeß der Individuen und der strei­tenden Kollektive sehen und begreifen. So kann Recht zu einem Ergebnis gesellschaft­licher Gewalt mit einer anderen Interessenlage ange­strebt oder umgestaltet wer­den.

2.11. Gerechtigkeit ist wirklich, aber nicht immer tatsächlich. (Hegel, S. 70) Doch tatsächlich kann kol­lektive Gewalt sich als emanzipatorischer Prozeß entwickeln. Kann — nicht muß —, es liegt an den Ak­teuren und den weiteren Umständen und Bedingungen.

Dieses zu Schandls Arti­kel. Da ich am Schreiben bin, möchte ich einen Hin­weis geben, den ich schon lange mitteilen wollte. Es geht um den Artikel von Scheit, Gerhard „Fortschritt und Notbremse“ in: Nr. 5/1996, S. 6ff.

Scheit geht auf den Fort­schrittsbegriff ein. Dabei wird für den Begriff Revolu­tion der technische Begriff Lokomotive verwandt. Cassirer hat in seinen Überle­gungen zur Technik und Sprache ja auf die Heraus­bildung und Ausprägung von Denkstrukturen durch technische Entwicklungen hingewiesen. Technische Entwicklungen reduzieren Erkenntnisgewinnung durch die vorgegebenen techni­schen Strukturen.

Mir kommt daher die Überlegung, daß dieser sprachliche Vergleich von Revolution und Lokomotive schon eine verengende Wahrnehmung beinhaltet. Schließlich fährt eine Loko­motive nur auf Schienen, vorwärts, rückwärts und ein bißchen unterschiedlich schnell. Die Notbremse bringt die Lokomotive nur zum Stehen, mehr nicht. Aber, fließt nicht alles? (He­raklit)

Anbei Einladungskopien einer kleinen Gruppe. Als Belege, für Euch, daß Arti­kel aus »Weg und Ziel« ver­arbeitet werden. Dreiviertel der Gruppe sind in einem Großbetrieb im Betriebsrat.

Mit freundlichen Grü­ßen
Rainer Hirsch, Hamburg

PS. Hätte ich bald ver­gessen. Habe die »Weg und Ziel«-Hefte zum Thema Wahlen von 1994 an durch­gesehen, nichts dabei. Frage: Wurde sich noch nicht be­schäftigt mit der Funktion von Wahlen in bürgerlichen Systemen? Hintergrund un­seres Gruppenthemas sind die kommenden Bürger­schaftswahlen in Hamburg im September 1997.

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