FORVM, No. 225
November
1972

Zwecks Züchtigung der Frau

Zur politischen Ökonomie der Abtreibung

I.

Die Abtreibung gehört zu den rar gewordenen politischen Themen, die ohne Vermittlung durch Experten oder andere meinungs- und willensbildende Institutionen die Massen unmittelbar bewegen. In der verdinglichten Sprache der Politik bezeichnet man die Abtreibung daher als eine „moralische Frage“, die mit Parteipolitik nichts zu schaffen haben soll.

Hier zeigt sich die völlig verkehrte Perspektive, unter der die parlamentarischen Politiker und die Ministerialräte Politik betrachten. Was wirklich politisch ist, wird aus der Politik ausgeklammert und in den Bereich einer angeblich neutralen und rein individuellen Ethik abgeschoben. Tatsächlich erweist sich an den Reaktionen der österreichischen Meinungs- und Politik-Instanzen (ähnliches gilt übrigens auch für die Bundesrepublik), daß dieses Thema imstande ist, die berühmt-berüchtigte Sozialpartnerschaft, die Große Koalition zwischen den beiden Klassen, welche auch in einer monokoloren Regierungsära die Grundlage des Staates bildet, ernstliich zu gefährden.

Die österreichischen Sozialisten haben mit ihrem Beschluß auf dem Villacher Parteitag, mit dem sie sich auf die dreimonatige Fristenlösung festlegten — was eigentlich einer Abschaffung des Abtreibungsparagraphen gleichkommt —, den offenen Konflikt mit den Klerikalen riskiert. Gleichzeitig lieferten sie damit den ideologisch wie interessenmäßig immer mehr zerfallenden Konservativen einen neuen, dringend benötigten Schlachtruf.

Es ist klar, daß die konservative Agitation, die natürlich auf ihre bewährten faschistischen Tricks nicht völlig verzichten mag, gerade im Zusammenhang mit der Abtreibung auf psychisch tief fundierte Reizworte — wie Volksgesundheit, Blut und Mutterschaft — zurückgreifen kann: die archaischen biologischen Ängste, die als destruktives Potential unter den stromlinienförmigen Konturen der „Leistungsgesellschaft“ fortschwelen.

Tatsächlich wurde auf beiden Seiten sehr schnell dem Wunsch nachgegeben, die so gefährliche Diskussion über die Abtreibung zu entschärfen — sie zu „entideologisieren“, wie die professionellen Leisetreter in den Couloirs sich ausdrücken. Die Feindseligkeit der Klerikalen gegenüber dem kümmerlichen Rest emanzipatorischer Absichten, den die heutige Sozialdemokratie noch vertritt, ließ sich nur dadurch beschwichtigen, daß die Abschaffung des Abtreibungsparagraphen auf die lange Bank zumeist dubioser „Experten“ geschoben wurde. Dabei mußte von vornherein klar sein, daß auch Gynäkologen im Fall der Abtreibung bestenfalls ihre privaten Vorurteile zur Sprache bringen können.

Was den medizinischen Aspekt des Problems betrifft, so wird es auf die Dauer nicht einmal den Volksvertretern verborgen bleiben, daß mit der Entwicklung entsprechender Techniken die Feststellung des Tatbestands immer schwieriger werden, und der Begriff Abtreibung immer komplizierter von legalen oder unmerkbaren Mitteln zu trennen sein wird. Ganz allgemein kann man sagen, daß die Abtreibung in nicht allzu ferner Zeit zumindest für jene, die den Zugang zu diesen Techniken besitzen, eine bloße juristische Fiktion bedeuten wird.

Die Schulmedizin, die einerseits an der Krankheit den „rein medizinischen“ Aspekt scharf von den übrigen Problemen des Patienten trennt, verwechselt anderseits in naturalistischer Manier immer wieder soziale und psychische Probleme mit rein biologischen. An den ärztlichen Stellungnahmen zum Paragraph 144 zeigt sich dieser Fehler in der Tatsache, daß die Gynäkologen ihren Fachidiotismus durch moralistischen Schwulst, durch bigotten Moralismus kompensieren, der ihre absolute Inkompetenz außerhalb des Uterus verbergen soll.

In Wahrheit ist die Abtreibung kaum ein medizinisches, sondern ein gesellschaftliches und ökonomisches Problem.

II.

Die Diskussion um die Freigabe der Abtreibung macht hauptsächlich eines deutlich: das Dilemma zwischen der ideologischen und der tatsächlichen Position der Frau innerhalb der Gesellschaft. Niemals zuvor war der Anteil der Frauen am Berufsleben so groß wie heute — einer aktuellen Beschäftigtenstatistik zufolge sind in Österreich von 795.000 Angestellten 395.000 Frauen, also nahezu die Hälfte. Dieses Zahlenverhältnis konnte nicht folgenlos bleiben. Daß eine derartige Diskussion überhaupt zustande kam, ist gewiß auf diesen hohen Prozentsatz erwerbstätiger Frauen zurückzuführen.

Dazu kommt, daß heute auch in den gehobeneren, traditionell männlichen, bürgerlichen Berufen Frauen vertreten sind. Im Gegensatz zu früheren Zeiten, als man den Arbeiterinnen, die es ja vor allem anging, die Abtreibung einfach verbieten konnte, beginnt man sich nun langsam damit abzufinden, den für die Wirtschaft so unentbehrlichen Frauen auch ein gewisses Recht auf Familienplanung zuzugestehen. Freilich sind offiziell immer wieder nur bloße Reformen des Abtreibungsparagraphen geplant — die völlige Legalisierung des Aborts verletzt zwei gesellschaftliche Tabus: unmittelbar das der Sexualität, mittelbar das der ökonomischen Ausbeutung der Frau.

Wie stark diese Tabus sind, zeigt sich am erweiterten Indikationsgesetz, das ebenso wie die Fristenlösung zur Debatte steht. Die medizinische, „ethische“, eugenische sowie die neu hinzugeplante soziale Indikation sind als „Sicherheitsmaßnahmen“ gegen einen Mißbrauch der Abtreibung gedacht: dieser Reformvorschlag basiert ausschließlich auf der Vorstellung, die Abtreibung könne lediglich unter der Aufsicht von „Experten“, die einem starren Reglement folgen, gestattet werden; quasi als eine Art Vergünstigung, die jenen Frauen erteilt wird, die sie sich auch ehrlich verdienen. Beispielsweise durch Notzucht und Vergewaltigung (ethisch); durch die Röteln oder eine Herzkrankheit (medizinisch); durch Kretinismus oder eine Geisteskrankheit; später vielleicht sogar auch durch finanziellen Bankrott oder beruflichen Ruin. Letzteres steht jedoch noch sehr in Frage, denn auch hier soll das Sprechzimmer zum Tribunal werden.

Wie doppelzüngig die Moral und der Respekt vor dem „keimenden Leben“ bei den Konservativen ist, beweist die bestehende „ethische“ Indikation — die Frau wird dabei offensichtlich als Eigentum betrachtet, und die Vergewaltigung stellt eine Art Besitzstörung dar. Genotzüchtigt und vergewaltigt wird immer nur durch einen außerehelichen Sexualakt: durch die ethische Indikation wird in Wahrheit die Frau indirekt für die Sexualphantasien der Gesetzgeber gestraft.

Im Gegensatz dazu wird die medizinische Indikation eher großzügig gehandhabt — die Frauen halten bekanntlich eine Menge aus, sie haben ja eine wahre Roßnatur.

Die eugenische Indikation schließlich bedeutet nichts anderes als eine üble Aufwertung der Vererbungslehre; erneut wird hier auf so zweifelhafte Begriffe wie Erbanlagen, krankes Erbgut regrediert.

Über die ordnungsgemäße Anwendung der Indikationen soll bekanntlich eine Kommission entscheiden, deren ideologische wie soziologische Zusammensetzung man sich leicht denken kann. Als Bittstellerin müßte die Frau vor diesen Herren erscheinen, die allein die Entscheidung über ihr Wohl oder Wehe in der Hand haben; wieder einmal fände sie ihre strengen Richter und Meister. Und wenn der Antrag abschlägig beschieden wird? Der Weg in die Illegalität wäre dann schwieriger als zuvor — die Kommission kennt ja nun ihre Personalien.

Das Indikationsgesetz wäre imstande, die soziale Kontrolle nur noch zu verschärfen. Die betroffenen Frauen wären aktenkundig, was eine Verurteilung nach illegaler Abtreibung entschieden erleichtern würde. Ein erweitertes Indikationsgesetz könnte also mit großer Wahrscheinlichkeit dazu dienen, den bestehenden Paragraphen zu verstärken, seine Wirksamkeit zurückzugewinnen.

III.

Gegen die ersatzlose Streichung des Abtreibungsparagraphen wird stets eine Reihe stereotyper Argumente ins Treffen geführt. Eigentlich ist allen Liberalisierern das sogenannte ungeborene Leben von Herzen gleichgültig. Freilich nicht den Vertretern der Kirche, die dabei ihre ureigensten Interessen verfolgen, getreu dem Motto: Getauft muß das Kind werden!

Eine wichtige Rolle spielt die Kostenfrage — wer bezahlt die Abtreibung? Denn das Recht aller Frauen auf Abtreibung muß gleichzeitig auch die Möglichkeit einer Abtreibung für alle Frauen einschließen. Die Kosten müßten daher entweder vom Staat getragen werden (wie in England vom National Health Service), oder aber von den Krankenkassen. Hier wäre das finanzielle Problem von vornherein ein armseliges Argument, denn die Kosten einer richtigen Geburt, die ja von der Krankenkassa bezahlt werden, sind mindestens zehnmal so hoch wie die eines frühen Aborts.

Dazu kommt, daß die Freigabe der Abtreibung überhaupt die klassische Forderung aller Arbeiterparteien gewesen ist; eine „Sozial“-Versicherung müßte dem eigentlich Rechnung tragen.

Jedenfalls könnte das Kostenargument auf einfache Weise entkräftet werden, und zwar durch die Anwendung der modernen Vakuummethode (uterine aspirator), gegenwärtig in jenen Ländern praktizier, wo der Abortus in frühem Stadium legal ist. Dieser Eingriff ist unblutig, er könnte auch vom medizinischen Hilfspersonal vorgenommen werden; die ganze Prozedur dauert ein paar Minuten, Anästhesie ist kaum erforderlich, Spitalsaufenthalt unnötig, die Kosten daher minimal. Wenn dagegen bei einer illegalen Abtreibung etwas schiefgeht und die Frau im Spital landet, so müssen beträchtliche Summen aufgewendet werden, um ihr Leben zu retten.

Ein anderes Argument betrifft die Sorge um die Gesundheit der Frau — ob nicht ein psychisches Trauma, eventuell auch Sterilität nach einem Abortus zurückbleiben, oder ob dabei nicht eine hohe Sterblichkeitsrate auftreten könnte.

Die Mortalitätsrate in den osteuropäischen Staaten und in Japan beträgt im Durchschnitt etwa 3 Todesfälle auf 100.000 legale Aborte (allerdings wurden ca. 95% davon vor dem Ende des dritten Monats ausgeführt). Ein derart früher Abortus in einem Krankenhaus bedeutet für die Frau ein geringeres Risiko als eine Geburt. Hier einige Zahlen: Die normale Müttersterblichkeit (während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, ohne indizierte Aborte) liegt in den hochindustrialisierten Ländern bei 20 auf 100.000 lebendgeborenen Kindern. In den Jahren 1964 bis 1966 betrug sie: in Schweden 14,9 auf 100.000; beim weißen Bevölkerungsteil der USA 24, in der BRD 67,9 (Christa Becker, Problem 218, Frankfurt am Main 1972, p.128 f.).

Befürchtungen wegen bleibender Sterilität nach einer Abtreibung wurden durch vergleichende Untersuchungen in Schweden und in den sozialistischen Ländern widerlegt. Ob bei den Frauen auch seelische Schäden nach einer Abtreibung zurückbleiben, hat bisher lediglich in den USA das Kinsey-Team untersucht, übrigens ohne eindeutige Resultate (Gebhard, Pomeroy, Martin, Christenson, Schwangerschaft, Geburt, Abtreibung, Reinbek 1969).

Sollten sich psychische Traumata einstellen, so durch die Demütigungen, Erpressungen, Nötigungen bedingt, denen die Frauen ausgesetzt sind, wenn sie aus sozialer Bedrängnis und in vollständiger Isolation die illegale Unterbrechung suchen.

Die ungefährlichste und sicherste Methode der Geburtenkontrolle wäre jedenfalls eine wirksame Empfängnisverhütung, verbunden mit der Möglichkeit eines legalen, richtig ausgeführten Abortes — die Gefahrenquote würde dann nur noch 0,4 Todesfälle auf 100.000 Frauen betragen. An der Sorge um das gesundheitliche Wohlergehen der Frauen kann der Widerstand gegen die Freigabe der Abtreibung also nicht liegen.

Besonders bemerkenswert ist das Argument, die Legalisierung der Abtreibung würde zum Aussterben der Menschheit führen — ohne das Strafgesetzbuch gäbe es keine Kinder. Daraus ergibt sich, daß die Zeloten der Mütterlichkeit an ihrer eigenen Ideologie verzweifeln: sie glauben selbst nicht an jenen „angeborenen Muttertrieb“, der anscheinend nur mit Hilfe von Polizei und Staatsanwalt vor den Müttern geschützt werden kann. Die Brutalität dieses Standpunkts geht so weit, daß er die Frauen zum Kinderkriegen regelrecht zwingen will. Natürlich steckt hinter diesem Argument lediglich der alte konservative Aberglaube, nur mit Gewalt und Zwang könne die Gesellschaft zusammengehalten werden.

Aber auch dann, wenn tatsächlich irgendein Zusammenhang zwischen Geburtenrate und Abtreibung bestehen sollte, so würde sich daraus eine ganz andere, allerdings revolutionäre Konsequenz ergeben: nämlich die Veränderung der Familie, die Vergesellschaftung von Sexualität und Kinderaufzucht.

Bestehen vielleicht berechtigte Bedenken, woher man in Zukunft Arbeitskräfte nehmen soll? Dieses „bevölkerungspolitische“ Argument, bisher das (offizielle) staatliche Hauptmotiv für den Gebärzwang, wird durch die aktuelle Situation widerlegt: der Bedarf an Arbeitskräften und Arbeitslosen läßt sich in kapitalistischen Staaten bedeutend flexibler durch die Ein- und Ausfuhr von Gastarbeitern regeln. Überdies läßt sich der Arbeitsmarkt durch verschieden große Kontingente an fremden Arbeitskräften besser ausgleichen. Gastarbeiter sind in Krisensituationen leicht in ihre Heimat abzuschieben, die Unternehmer ersparen sich die Arbeitslosenunterstützung, die Altersversorgung, auch der Nachschub scheint gesichert — die armen Länder sterben so bald nicht aus. Schlimmstenfalls ergäbe sich für die industriellen Monopole die Notwendigkeit, sich in die „Niedrig-Lohn-Länder“ zu transferieren.

All diese gegen eine Freigabe der Abtreibung hartnäckig vorgebrachten Argumente sind bloße Scheinargumente: die Kosten für die Abtreibung wären minimal, zumindest in einem frühen Stadium; gesundheitliche Schäden nach einer legalen Abtreibung sind nicht nachweisbar; die Geburtenrate wird durch Abtreibung nicht tangiert; Arbeitskräfte kommen billiger aus den sozial schwachen Ländern. Warum schafft man also den Paragraphen nicht ab?

IV.

Die Freigabe der Abtreibung bedeutet den ersten Schritt zur Aufhebung des Gebärzwangs. Die Bedingung oder die Voraussetzung zum Kinderkriegen ist nach wie vor die Ehe, das Gründen einer Familie — der Gebärzwang steht in direktem Zusammenhang mit der Institution der Familie: eine Entbindung der Frau von der Mutterrolle, die ihr die Gesellschaft zuschanzt, würde die Familie zumindest potentiell in Frage stellen. Die Familie als Institution muß jedoch um jeden Preis erhalten bleiben, allzu eng sind die Interessen des Kapitals mit der Kernfamilie verknüpft. Außer der billigen weiblichen Arbeitskraft braucht es brave Arbeiter, solide Angestellte, verantwortungsbewußte Ehemänner, treusorgende und entsprechend leicht in Angst zu versetzende und zu erpressende Väter und Mütter: je größer das Abhängigkeitsverhältnis, desto größer die Ausbeutung.

Wenn heute trotz der großen Zahl berufstätiger Frauen die freie Abtreibung verweigert wird und der Zwang zum Kind bestehenbleibt, so geschieht das vorwiegend aus ökonomischen Interessen. Das Verbot der Abtreibung ist das ewig wirksame Mittel zur Aufrechterhaltung oder Restituierung der Hausfrau & Mutter-Ideologie, und es besteht bereits seit den Anfängen weiblicher Berufsarbeit. Je größer das tatsächliche Ausmaß ist, in dem die Frauen außerhalb des Hausbetriebs im Beruf stehen, desto hartnäckiger wird stets die Theorie vertreten, daß sich die Aktivität der Frau primär auf den Haushalt beschränken soll. Diese Theorie dient als Rechtfertigung für die Minderbezahlung der Frau; sie besagt ja nichts anderes, als daß der Geldverdienst allein vom Mann kommen muß, und daß dieser Geldverdienst gleichzeitig zum Unterhalt der ganzen Familie auszureichen hat. Daraus ergibt sich dann zwangsläufig, daß die Frau, wenn sie außerhalb des Hauses tätig ist, eigentlich gar kein Geld zu verdienen braucht. Zahlt man ihr einen schäbigen Lohn, so geschieht das aus purer Menschenfreundlichkeit. Und in Krisenzeiten, immer dann, wenn die Arbeitsplätze gefährdet erscheinen, werden zuerst die Frauen zurückgepfiffen — ins Heim, an den Herd, zu den Windeln.

Die Anstrengungen der bisherigen Frauenbewegungen, der bürgerlichen wie der sozialdemokratischen, haben neben vielen Errungenschaften doch mit dem Fazit geendet: daß in den Angestelltenberufen die Frauen im allgemeinen den niedrigsten Rang einnehmen; daß der Lohn der Arbeiterinnen in den Fabriken gegenüber ihren männlichen Kollegen bei gleicher Leistung bis zu 20 Prozent geringer ist; daß den Frauen nach dem geltenden Gesetz wegen Abtreibung eine Kerkerstrafe bis zu fünf Jahren droht.

Mit dem Verbot oder der Freigabe der Abtreibung steht und fällt auch die Sache der Frauenemanzipation. Die Abschaffung des Paragraphen 144 könnte die Probe aufs Exempel dafür sein, ob gegenwärtig innerhalb der Gesellschaft tatsächlich eine wichtige Bewegung im Gange ist, und ob vor allem die berufstätigen Frauen ihre Chance erkennen und sie zu nutzen verstehen.

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