Die Rezeption des Völkermords an den ArmenierInnen in der Schweiz
Seit 1995 hat es in der Schweiz mehrere parlamentarische Vorstöße zur Anerkennung des Völkermords an den ArmenierInnen gegeben, die schließlich im Dezember 2003 mit der Annahme eines entsprechenden „Postulats“ mit 107 gegen 67 Stimmen (11 Enthaltungen) im Nationalrat, der großen Kammer, erfolgreich war. Vorangegangene Initiativen, die beide Kammern und vor allem den Bundesrat, die Regierung, miteinbeziehen wollten, gelangten nicht zur Abstimmung oder scheiterten.
Im Zuge der politischen Bemühungen wurde dieses dunkle Kapitel moderner Geschichte wieder vermehrt in den Schweizer Medien thematisiert. Zu einem immer klareren Bild trugen diverse fundierte Publikationen bei, die in den 90er Jahren zahlreich erschienen, aber auch ein gerichtlicher Prozess, der aufgrund der schweizerischen Anti-Rassismus-Strafnorm geführt werden konnte, welche die Leugnung von „Völkermord oder andere[n] Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ unter Strafe stellt. Dieses Gesetz ist nicht auf die Holocaustleugnung beschränkt, wie in mehreren Staaten üblich, so etwa in Österreich und Deutschland.
Die Schweiz hatte historisch gesehen in vielerlei Hinsicht eine spezielle Rolle bei der „armenischen Frage“ gespielt, insbesondere da sich eine breit verankerte philarmenische Bewegung bereits mit den Massakern von 1894-96 gebildet hatte. Die, vielleicht mit Ausnahme Britanniens und der USA, weltweit unübertroffene Reaktion auf diesen Massenmord mit über 100.000 Toten war auch größer als auf den Völkermord von 1915-1918.
Der französischsprachige Teil der Schweiz war um die Wende zum 20. Jahrhundert das wichtigste Zentrum armenischer Exilierter, die von hier aus eine rege Publikationstätigkeit entwickelten. Die armenische Partei „Huntschak“ wurde 1887 in Genf gegründet, und der Schriftsteller und Politiker Avetis Aharonian, der 1919 Präsident der kurzlebigen armenischen Republik wurde, hatte in Lausanne studiert.
Die relativ intellektuelle osmanische Gemeinde in der Schweiz ist auch ein Grund dafür, dass hier später viele Informationen zu den Verbrechen an den ArmenierInnen zusammenliefen. Dazu kam die unabhängige Presse, in der unablässig Artikel erschienen, und die Abwesenheit von Zensur (im Gegensatz zu Deutschland), die es beispielsweise Johannes Lepsius, einem deutschen Pastor und Aufklärer in Sachen ArmenierInnenverfolgung, ermöglichten, in der Schweiz zu publizieren.
Solidarisierung und Menschenrechte um die Jahrhundertwende
Das weitaus bedeutendste Ereignis aus Schweizer Sicht, mit dem auch das Fundament für die spätere Solidarisierung gelegt wurde, war eine Petition, die 1896/97 als Reaktion auf die Massaker unter Sultan Abdulhamid II. an die Schweizer Regierung gerichtet wurde mit der Aufforderung, bei den Großmächten zu intervenieren, damit sie die für die osmanischen Ostprovinzen geforderten Reformen durchsetzten. Diese Petition ist in der Schweiz bis heute mit ihren 454.291 gesammelten Unterschriften die größte, nota bene als das Land 3,1 Mio. EinwohnerInnen zählte. Der Bundesrat sah sich freilich mit Hinweis auf die Neutralität zu einer „Einmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten“ außer Stande. Die offizielle Schweiz erhob erst in den 1920er Jahren im Rahmen des Völkerbunds für armenische Anliegen ihre Stimme. Außenminister Giuseppe Motta: „Die armenische Frage nicht zu lösen, wäre, ohne Übertreibung, eine Schande für die menschliche Zivilisation.“ Die philarmenische Bewegung wurde bis dahin alleine von der Zivilgesellschaft getragen. Gemäß dem Historiker Hans-Lukas Kieser ging sie „[...] von protestantischen Kreisen der französischen Schweiz aus, durchdrang die verschiedensten Gruppen und Schichten der Bevölkerung, von den Protestanten bis zu den Juden, den Katholiken bis zu den Freimaurern, von den Sozialisten bis zum gehobenen Bürgertum.“ Dabei identifizierten sich viele Schweizerinnen und
Schweizer mit dem bedrohten „Bergvolk“ und sahen sich durch den ArmenierInnenmord veranlasst, ihre Ideale zu artikulieren. In der Resolution des Zürcher Petitionskomitees wurde die Hoffnung ausgedrückt, es möge sich ein kollektives Gewissen der christlichen Völker Europas entwickeln, dem sich die Staatsmächte nicht entgegen stellen könnten und das den endgültigen globalen Frieden bringen würde. Kaum verwunderlich, dass sich ablehnende Stimmen meldeten, wenn auch deutlich in der Unterzahl.
Humanitäre Hilfe noch lange nach dem Genozid
Schon bald wurden Informationen von Spendenaufrufen begleitet. Unzählige Veranstaltungen wurden abgehalten und etwa eine Million Franken gesammelt, was das deutsche Sammelergebnis deutlich übertraf. Die Schweizer Hilfswerke richteten zunächst in Sivas, dann in weiteren kleinasiatischen Städten Waisenhäuser ein, in denen bis 1900 über 500 Kinder betreut wurden. Nachdem 1915 in Schweizer Zeitungen erste Berichte zu erneuten Massakern erschienen waren, richteten die Hilfskomitees einen „Dringlichen Appell ans Schweizervolk“, unterzeichnet von 100 Persönlichkeiten. Nach Kriegsende wurden alle damals bestehenden Organisationen schrittweise zusammengelegt, wodurch 1931 schließlich der „Bund schweizerischer Armenierfreunde“ (B.S.A.) entstand. Ab 1921 führte Jakob Künzler, der lange Jahre in Urfa Waisenhaus und Krankenstation geleitet hatte, und als Augenzeuge wertvolle Berichte über den Völkermord hinterließ, insgesamt 8.000 Kinder nach Syrien. Bis zu seinem Tod 1949 leitete er im Libanon weitere Institutionen der schweizerischen Armenierhilfe. Erst 1985 ging der B.S.A. im „Hilfswerk der Evangelischen Kirchen der Schweiz“ (HEKS) auf.
Der Völkermord an den ArmenierInnen hatte weite Schweizer Kreise erschüttert, was durch die bereits zuvor entstandene philarmenische Bewegung begünstigt wurde. Diese setzte sich nach dem Krieg auch für ein unabhängiges Armenien ein, und der Schweiz wurde vom Völkerbund gar das Schutzmandat über diesen Staat angeboten — nachdem die USA abgelehnt hatten.
Literatur
- Hans-Lukas Kieser (Hg), Die armenische Frage und die Schweiz (1986-1923), Zürich 1999.
- Jakob Künzler, Im Lande des Blutes und der Tränen, Zürich 1999 (Original 1921).
- Karl Meyer, Die Schweiz und Armenien, Bern 1974.
- Homepage der „Gesellschaft Schweiz — Armenien“ (mit Informationen zu parlamentarischer Anerkennung und gerichtlichem Verfahren): http://www.armenian.ch/gsa/Pages/main.html