Radikalenerlaß
Vor einem Jahr hetzten FPÖ und die Hardcorefraktion innerhalb der ÖVP massiv gegen zahlreiche Institutionen, die MitarbeiteriInnen im Rahmen der Aktion 8000 beschäftigten. Erfolgreich: Seit kurzem müssen alle Organisationen, die um eine Förderung ansuchen, folgende Erklärung unterschreiben: „Der Beihilfenwerber verpflichtet sich, daß keine politischen Zielsetzungen verfolgt oder Tätigkeiten durchgeführt werden, die auf eine Veränderung der Rechtsordnung und/oder der öffentlichen Institutionen ausgerichtet sind.“ Umweltschutz-, Menschenrechts-, und Flüchtlingsorganisationen, Kindergruppen und Behinderteneinrichtungen, die sich für ihre Klientel auch politisch einsetzen — sie alle sollen die Obrigkeit in Hinkunft nicht mehr stören.
Da es allerorten widerspruchslos hingenommen wird, daß ein sozialdemokratischer Sozialminister das Geschäft der Freiheitlichen erledigt, muß auf einen 20 Jahre alten Kommentar des Russel-Tribunals zu den Berufsverboten in der damaligen BRD zurückgegriffen werden: „Die Gewöhnung an die Alltäglichkeit der Berufsverbote als einen realen Konstitutionsmerkmal der Republik bezeichnet einen Aspekt der Gefahr des schleichenden Verfassungswandels.“ Auf in die Dritte Republik!