ZOOM 2/1998
Mai
1998

Schwafeln über Gewalt

Im letzten ZOOM schrieb Franz Schandl „Über Dialektik und Dimension der Gewalt“. Hier eine erste Kritik.

Der Autor schrieb den Artikel erstmals nach den Ereignissen von Ebergassing, geht darin aber mit keinem Wort auf diese allen gänzlich unverständlichen Ereignisse ein. Wollte er auch nicht, könnte man annehmen. Der Artikel wolle vielmehr anläßlich der durch diese Ereignisse ausgelösten Diskussion theoretisch zum Gewaltproblem Stellung nehmen und, wie der Einleitung zu entnehmen ist, korrigierend in einen nach Meinung des Autors irrenden Diskurs eingreifen. Von so einem Artikel sollte man erwarten können, daß er Sichtweisen und Begriffsklärungen einbringt, die eine weitere Diskussion zum konkreten Thema – nämlich die Funktion und Wirkung ganz konkreter Gewaltakte in bezug auf politische Ziele – bereichern. Genau das tut der vorliegende Artikel meiner Ansicht nach jedoch überhaupt nicht.

Der Autor attestiert jenen, gegen die er anschreibt – auf die Frage, wer das ist, werde ich noch zurückkommen –, mangelndes kritisches Bewußtsein, grenzenlose Unfähigkeit zur Reflexion und das Fehlen theoretischer Begrifflichkeit. Der Artikel unternimmt aber leider nicht den geringsten Versuch, Gewalt zu definieren. Gefordert ist dabei nicht eine abschließende, überall anwendbare Definition, die das Phänomen Gewalt in all seinen Varianten beschreibt, aber zumindest der Versuch, mögliche Differenzierungen verschiedener Formen von Gewalt zu benennen. Nur so ist es möglich, eine Bewertung konkreter Gewaltakte vorzunehmen. Das gibt der Autor im Schlußteil unter dem Stichwort „Gewalt ist nicht Gewalt“ auch zu. Der Artikel beschränkt sich nichtsdestotrotz auf Gemeinplätze zum Begriff Gewalt.

Die einzige Sichtweise, die scheinbar neu in die Diskussion eingebracht wird, ist, daß auch „rechtsstaatliche Gewalt Gewalt ist“. Gefolgert wird daraus, daß wer sich zur Gewaltlosigkeit bekennt, das Gewaltmonopol des Staates anerkennt „und damit selbstverständlich gutheißt, was er ablehnt: Gewalt“. Hier sind wir beim Lehrsatz eins aus dem Schlußwort „Gewalt ist Gewalt“: ’S alles ans.

Hier gibt der Autor einen weiteren Hinweis, wer jene sind, gegen die er argumentiert und die wir eingangs als grenzenlos unkritische Linke kennenlernten. Es sind jene Dummköpfe und Kretins, die für Gewaltlosigkeit eintreten und sich in aufgeregtem Gezeter von einer ihnen unverständlichen Form der Gewalt distanzierten. Doch selbst jenen, die gar nicht aufgefordert waren, zu jenem Ereignis Stellung zu beziehen, weil sie niemand damit in Verbindung brachte, und die voreilig versuchten, ihre Beziehung zu Gewalt öffentlich darzulegen, kann man kaum vorwerfen, jene, der Existenz von Gewalt in der Gesellschaft gegenüber blinde, passive Gewaltlosigkeit zu vertreten, die den Gegner für vorliegenden Artikel abgibt. Meiner Ansicht nach verkennt dieser Vorwurf den Kontext eines ganz konkreten Gewaltaktes, zu dem Aussagen gemacht wurden. Umso mehr als der Artikel heute, drei Jahre nach dem Ereignis redigiert wurde und nicht mehr der emotionalen Hitze der Auseinandersetzung entspringt, wäre es ein Gebot der Seriosität, die Existenz der behaupteten Meinung im Diskurs zumindest durch Zitate zu belegen. Wenn zusätzlich die Behauptung aufrecht erhalten werden soll, die angefochtene Meinung sei ein wesentliches Merkmal des Diskurses der Linken, so setzte dies seriöserweise eine Diskursanalyse voraus.

Ich möchte in der Folge noch versuchen, den Stellenwert, den der Artikel der Gewalt zuweist, herauszuarbeiten. Das ist nicht ganz einfach, da der Autor in seiner Wortspielverliebtheit zu Übertreibungen neigt, denen er an anderer Stelle wieder widerspricht. So setzt der Artikel in Punkt 1 Abs 1 mit einem Lob auf die Gewalt als hervorstechendes Moment der Verwirklichung sozialer Geschichte ein, wie es auch in einem Frühwerk von Ernst Jünger stehen könnte. Die Aussage, daß alle wirklich einschneidenden Ereignisse (in der sozialen Entwicklung) Gewalt als Treibsatz beherbergen, ist unhaltbar. Als bedeutende Ereignisse sozialer Entwicklung lassen sich neben den wahrscheinlich vom Autor angesprochenen Revolutionen, Aufständen oder sonstigen gewaltsamen Auseinandersetzungen auch, und ich würde sagen wesentlich häufiger, Erfindungen, aber auch Ideen ausmachen. Gerade an den Erfindungen, läßt sich dies verdeutlichen. Zweifellos ist es richtig, daß auch zahlreiche Erfindungen im Interesse an Gewalt wurzeln, anderen durch das Interesse an ihrer kriegerischen Verwertbarkeit zum Durchbruch verholfen wird. Aber einerseits gilt das nicht für ausnahmslos alle einen bedeutenden sozialen Wandel auslösenden Erfindungen. Da der Artikel andererseits kein rein beschreibendes Anliegen hat, sondern ein Plädoyer für die Notwendigkeit von Gewaltanwendung in bestimmten Situationen ist, schmälert diese Aussage die Bedeutung der friedlichen und sozialen Interessen, die zum Ausgangspunkt bedeutender sozialer Entwicklungen wurden, in unzulässig verkürzender Weise zugunsten des Einflusses von Gewalt und stellt damit eine Gewaltverherrlichung dar.

In Punkt 10 wird Gewalt nochmals als die Geschichte prägendes Mittel bezeichnet, um kurz darauf festzustellen, daß Gewalt zweifellos weg soll. Das sei notwendig und auch möglich, trotzdem könne man nicht permanent und aktuell auf Gewalt verzichten. Auf die Frage, wann man es könne oder sogar müsse, wird keine Antwort gesucht.

An anderer Stelle (Punkt 3) heißt es: „Gewalt ist die unabdingbare Voraussetzung des Rechts. Gewalt ist die purste oder originärste Form von Recht, Recht ist die höchste Form der Gewalt“. Dieser Satz verkürzt Recht auf positiv gesetztes Recht. Gesetztes Recht braucht zu seiner Durchsetzung zumindest die Möglichkeit der Gewalt. Wer die Herrschaft innehat, kann bestimmen, was Recht ist. Wenn sich Menschen mit Gewalt gegen das von der Herrschaft gesetzte Recht wehren, so tun sie das, wie Barrington Moore in „Ungerechtigkeit“ analysiert, aus einer Vorstellung von Gerechtigkeit heraus. Diese Gerechtigkeit hat sehr wohl etwas mit gesellschaftlichen Spielregeln und Ordnung, also auch mit Recht zu tun. Wenn die Vorstellung von einer herrschaftslosen Gesellschaft sinnvoll sein soll, dann muß es möglich sein, eine Gesellschaftsordnung zu denken, die die Gerechtigkeitsvorstellungen aller erfüllt und daher nicht der Gewalt zur Durchsetzung bedarf. Für die Frage nach möglichen und gerechtfertigten Formen des Widerstandes wäre es interessant, die Konzepte von Recht und Gerechtigkeit und ihre Beziehungen zueinander näher zu untersuchen. Mit anderen Worten, in einer Diktatur sind andere Formen des Widerstands notwendig als in einem Rechtsstaat.

Der Autor spricht hingegen nur von einer „Synthetisierung“ von Gewalt und Recht, bis nichts mehr davon übrigbleibt. Er gibt nicht den geringsten Hinweis, wie diese Verschmelzung von Gewalt und Recht auf höherer Ebene aussehen soll. Gänzlich unverständlich, was er damit meint, wird es, wenn er den ersten Schritt zu dieser „Aufhebung“ von Gewalt und Recht im Übergang vom staatlichen zum überstaatlichen Gewaltmonopol verwirklicht sieht. Die Antwort auf die Frage, worin hier in bezug auf die zuerst aufgeworfene These vom Gewaltmonopol der wesentliche Unterschied liegen soll, bleibt er dem/r LeserIn schuldig.

Damit bleibt auch weiterhin die Frage – die der Autor in Punkt 7 erneut aufwirft –, welche Gewalt in bestimmten Situationen für zulässig und sinnvoll, notwendig und unumgänglich erachtet wird, unbeantwortet. Der Artikel liefert zu deren Beantwortung nicht die kleinste Erkenntnis. Im Schlußteil wird lediglich ein Kriterium angedeutet: die Unterscheidung zwischen progressiver und regressiver Gewalt. Diese Begriffe entstammen dem klassischen Emanzipationsverständnis und setzen, will man sie handlungsanleitend verwenden – der Autor scheint diesen Anspruch zu stellen –, den Blick aus einer vorweggenommenen Zukunft voraus. Das ist an sich schon bedenklich. Wenn dann aber obendrein betont wird, daß die Gewaltspirale nicht durchbrochen werden kann, sondern sich weiter drehen muß (bis zum Ende der Geschichte?), und auch die Freiheit beschneidende Organisationen wie das Militär Träger der progressiven Gewalt sein können, dann wird damit sicher weder ein Weg in Richtung einer gewaltlosen noch in Richtung einer gewaltfreien Gesellschaft beschritten.

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